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DGUV Information 211-042: Sicherheitsbeauftragte / 3.1 Methodik der Prävention

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Um als Sicherheitsbeauftragter/als Sicherheitsbeauftragte erfolgreich arbeiten zu können, ist es erforderlich, die Grundlagen für einen zeitgemäßen Arbeitsschutz zu kennen, und die dafür erforderlichen Methoden im Alltag anwenden zu können. Ein zeitgemäßer Arbeitsschutz beinhaltet:

  • Das Leitprinzip Prävention
  • Die menschengerechte Arbeitsgestaltung nach dem TOP-Prinzip
  • Die Integration von Sicherheit und Gesundheit in die Betriebsorganisation
  • Eine kontinuierliche Verbesserung
  • Die Beteiligung der Beschäftigten

Leitprinzip Prävention

Prävention bezeichnet allgemein Maßnahmen zur Verhinderung und Minimierung unerwünschter Zustände. Im Arbeitsschutz wird Prävention als Leitprinzip gesehen. Es geht darum, nicht nur auf Defizite zu reagieren, sondern das Arbeitsumfeld aktiv, im Sinne einer menschengerechten Arbeit, zu gestalten.

Um einen aktiven Arbeitsschutz vollständig umzusetzen, ist die Integration von Sicherheit und Gesundheit in die Betriebsorganisation erforderlich.

Abb. 6: Präventive und korrektive Handlungsanlässe im Arbeitsschutz

Menschengerechte Arbeitsgestaltung nach dem TOP-Prinzip

Das TOP-Prinzip beschreibt die Rangfolge der Schutzmaßnahmen. Bereits in § 4 Arbeitsschutzgesetz wird vorgegeben, dass Gefahren an ihrer Quelle zu beseitigen sind. Im Arbeitsschutz bedeutet dies, dass zuerst nach technischen Lösungen gesucht werden muss. Nur dann, wenn keine sinnvollen technischen Lösungen gefunden werden, versucht man das Problem mit organisatorischen Maßnahmen zu lösen. Sollten wiederum keine sinnvollen organisatorischen Lösungen machbar sein, können in einem dritten Schritt persönliche Maßnahmen realisiert werden. Das bedeutet z. B. im Bereich Lärmschutz, dass bei hoher Lärmbelastung nicht einfach Gehörschutz an die Beschäftigten ausgegeben werden kann, weil dies eine perso...

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