Kurzbeschreibung
Muster aus: Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, Burhoff, 11. Aufl. 2024 (Deutscher Anwaltverlag)
Mustervorlage
An das
Amtsgericht/Landgericht Musterstadt
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In der Strafsache
gegen H. Mustermann
Az.: _________________________
wird beantragt,
die Öffentlichkeit für die Dauer der Vernehmung des Angeklagten gem. § 171b GVG auszuschließen und die Verhandlung über die Ausschließung in nichtöffentlicher Sitzung durchzuführen, § 174 Abs. 1 S. 1 GVG.
Die Anklage wirft dem Angeklagten eine Vergewaltigung zum Nachteil der Zeugin V. vor. Bei der Vernehmung des Angeklagten werden angesichts dieses Tatvorwurfs Umstände zur Sprache kommen, deren öffentliche Erörterung seine schutzwürdigen Interessen verletzen würde. Gegenstand der Vernehmung werden das Sexualleben des Angeklagten, insbesondere das Verhältnis zu seiner Ehefrau sowie auch die besondere Vorliebe des Angeklagten zu bestimmten sexuellen Praktiken sein. Diese Tatsachen aus dem engsten Persönlichkeitsbereich verdienen Schutz vor einer öffentlichen Erörterung und rechtfertigen nach § 171b GVG die Ausschließung der Öffentlichkeit.
Aus den aufgeführten Gründen ist über den Ausschluss der Öffentlichkeit in nichtöffentlicher Sitzung zu verhandeln. Anderenfalls würden gerade diejenigen Gründe in öffentlicher Sitzung behandelt, die durch die Ausschließung einer öffentlichen Erörterung entzogen werden sollen.
Rechtsanwalt