Kurzbeschreibung
Muster aus: Anwaltsgebühren im Arbeitsrecht, 7. Aufl. 2026 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 9.12: Vergütungsvereinbarung mit dem Arbeitgeber für die Beratung des Betriebsrats (Variante ohne konkretes Thema)
Vereinbarung
Zwischen
_________________________ (Name und Anschrift des Arbeitgebers)
- im Folgenden "Arbeitgeberin" genannt -
und
_________________________ (Name und Anschrift des Betriebsrats)
- im Folgenden "BR" genannt –
1. Zwischen der Arbeitgeberin und dem BR besteht Einigkeit, dass der BR sich im Rahmen der folgenden Angelegenheit:
Allgemeine juristische Beratung zu einzelnen Themen nach Prüfung der Erforderlichkeit durch BR
durch _________________________ (Name und Anschrift des Rechtsanwalts/der Rechtsanwältin/der Rechtsanwaltsgesellschaft) als Sachverständige gemäß § 80 Abs. 3 BetrVG (gutachterlich) beraten und vertreten lässt.
Die Rechtsanwälte werden in Bezug auf die vorstehende Thematik die Sach- und Rechtslage prüfen. Die Beauftragung schließt jeweils die Einarbeitung des Berufsträgers und Beratung des BR in allen arbeitsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten des hier in Rede stehenden Themas ein, insbesondere auch die Prüfung von Unterlagen, Erstellung von Schriftsätzen, Teilnahme an und Führung von Verhandlungen, Teilnahme an Präsentationen der Geschäftsführung, Sitzungen von Betriebsrat sowie etw. GBR (Gesamtbetriebsrat) und KBR (Konzernbetriebsrat), gegebenenfalls Darstellungen und Erläuterungen auf Betriebs- und Abteilungsversammlungen. Die Parteien halten die Hinzuziehung der Rechtsanwälte für erforderlich, da dem BR die nötige fachliche und juristische Kenntnis in den vorbezeichneten Punkten fehlt.
2. Der beauftragten Kanzlei wird eine angemessene Vergütung zugesagt. Arbeitgeberin und BR sind sich darüber einig, d...