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Muster 8.1: Geltendmachung konkreter Reparaturkosten oberhalb der Schadensschätzung

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Kurzbeschreibung

Muster aus: AnwaltFormulare Verkehrsrecht, Jens Tietgens-Michael Nugel, 9. Aufl. 2024 (Deutscher Anwaltverlag)

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_________________________ Versicherung AG

_________________________

_________________________

Schaden-Nr./VS-Nr./Az. _________________________

Schaden vom _________________________

Pkw _________________________, amtl. Kennzeichen _________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie bereits mitgeteilt, hat meine Mandantschaft das beschädigte Fahrzeug in der Fachwerkstatt der Fa. _________________________ instand setzen lassen. Ausweislich der in der Anlage beigefügten Reparaturkostenrechnung beliefen sich die Reparaturkosten auf _________________________ (brutto). Insoweit ist zu beachten, dass das eingeholte Gutachten lediglich einen ersten Schätzwert bildet und dass der tatsächliche Aufwand eine zuverlässigere Auskunft über den erforderlichen Herstellungsaufwand gibt (BGH NJW 1989, 3009; vgl. auch BGH, Urt. v. 3.12.2013 – VI ZR 24/13 = VersR 2014, 214). Insbesondere sind auch Abweichungen von bis zu 30 % ohnehin aus Sicht des Geschädigten nicht zu beanstanden (BGH, Urt. v. 16.1.2024 – VI ZR 266/22). Soweit die tatsächlichen Reparaturkosten von den Angaben des Sachverständigen abweichen, ist dies darauf zurückzuführen, dass sich der Gutachter hinsichtlich der voraussichtlichen Reparaturkosten verschätzt hat. Erst bei der Reparatur des Fahrzeugs stellte sich heraus, dass die im Gutachten angeführten Schäden im Bereich _________________________ einen weiteren Instandsetzungsaufwand rechtfertigen.

Wegen der näheren Einzelheiten verweise ich auf die als Anlage beigefügte Rechnung der Werkstatt, in der die konkret notwendigen Reparaturarbeiten im Einzelnen angeführt sind. Fest steht daher, dass es sich bei den von der Fa. _________...

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