Einleitung:
Wir sind im gesetzlichen Güterstand miteinander verheiratet. Die Ehefrau hat aus ihrer ersten Ehe die Kinder A, B und C. Der Ehemann hat aus erster Ehe die Kinder D und E.
Durch frühere Verfügungen von Todes wegen sind wir nicht daran gehindert, ein Testament zu errichten. Vorsorglich widerrufen wir alle früheren Verfügungen von Todes wegen und errichten nachfolgendes Ehegattentestament:
§ 1 Verfügungen der Ehefrau
(1) Erbeinsetzung
Meine Vollerben zu je ⅓ sind meine Kinder A, B und C.
(2) Ersatzerben
Wenn ein Kind wegfällt, z.B. durch Tod vor mir, sind Ersatzerben seine Abkömmlinge. Wenn Abkömmlinge nicht vorhanden sind, tritt Anwachsung bei den verbliebenen Erben ein.
(3) Teilungsanordnung/Verwaltungsanordnung
Ich bitte die Erben, sich über die Verteilung der Nachlassgegenstände zu einigen. Wenn und soweit sie sich nicht einigen, trifft eine Entscheidung der nachstehend benannte Schiedsrichter. Die Teilungs- und Zwangsversteigerung von Immobilien schließe ich auf Dauer aus.
Der älteste meiner Erben hat den Nachlass bis zur Nachlassauseinandersetzung zu verwalten und unter Beiziehung von zwei Zeugen ein vollständiges Nachlassverzeichnis zu erstellen und dieses unverzüglich den Miterben zugänglich zu machen. Die Miterben haben einen Anspruch darauf, den Nachlass zu besichtigen.
Der älteste Miterbe darf auch zur Instandhaltung der Nachlassgegenstände dienende Aufträge erteilen. Ein Vergütungsanspruch steht ihm im Hinblick auf seine Erbenstellung nicht zu.
(4) Schiedsklausel
Für alle Streitigkeiten, die ihren Grund in meinem Ableben haben und in Zusammenhang stehen mit meinem heutigen Testament und seiner Auslegung oder in der Verwaltung, der Übergabe oder Auseinandersetzung des Nachlasses, schließe ich im Wege der Auflage die ordentlichen Gerichte...