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Muster 56.1: Klage des Ausbauenden auf Zustimmung zur Wohnnutzung des Dachgeschosses und Grundbuchänderung

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Kurzbeschreibung

Muster aus: AnwaltFormulare, Heidel/Pauly, 11. Aufl. 2026 (Deutscher Anwaltverlag)

  • Muster 56.1: Klage des Ausbauenden auf Zustimmung zur Wohnnutzung des Dachgeschosses und Grundbuchänderung

Muster 56.1: Klage des Ausbauenden auf Zustimmung zur Wohnnutzung des Dachgeschosses und Grundbuchänderung

  • Musterdokument öffnen

An das Amtsgericht

Zivilabt. (für Wohnungseigentumssachen)

_________________________

Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG

des Wohnungseigentümers _________________________, wohnhaft _________________________-Straße, _________________________

– Kläger –

Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________

gegen

die in der als Anlage K 1 überreichten Eigentümerliste nicht gestrichenen Wohnungseigentümer der Wohnungseigentumsanlage _________________________-Straße

– Beklagten –

Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________

Namens und in Vollmacht des Klägers wird beantragt, wie folgt zu erkennen:

Die Beklagten werden verurteilt, der Änderung der Nutzung des zum Wohnungseigentum Nr. 8 des Klägers gehörenden, auf dem Dachboden gelegenen und in der Teilungserklärung des Notars _________________________ mit Amtssitz in _________________________ vom _________________________ (UR-Nr. _________________________) als Trockenboden bezeichneten Dachraumes zu Wohnzwecken zuzustimmen und die zur grundbuchrechtlichen Änderung erforderlichen Erklärungen abzugeben.

Begründung:

Die Parteien bilden die GdWE _________________________, die aus zehn Wohnungseigentumseinheiten besteht. Die vier Beklagten haben in ihren als

Anlagenkonvolut K 2

in Kopie überreichten Erwerbsverträgen dem Ausbau des im Antrag genannten Dachraumes des Klägers zu Wohnzwecken seinerzeit zugestimmt. Der Ausbau wurde vom Kläger durchgeführt. Daher müssen die Beklagten die Nutzung zu Wohnzwecken dulden, denn diese ist die logische und klar erkennbar beabsichtigte Folge des Ausbaus. An die bei Erwerb erklä...

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