Verwaltungsgericht _________________________
In der Verwaltungsstreitsache Frau _________________________
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________
– Antragstellerin –
gegen den Freistaat Bayern,
hier handelnd durch die _________________________-Universität _________________________
– Antragsgegner –
wegen Zulassung zum Studium der Rechtswissenschaften zum Wintersemester 20_________________________ im ersten Fachsemester an der _________________________-Universität _________________________
stellen wir im Namen der Antragstellerin den
Antrag,
wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung folgende einstweilige Anordnung zu erlassen:
| 1. |
Im Wege der einstweiligen Anordnung wird der Antragsgegner verpflichtet, die Antragstellerin zur Zuweisung eines Studienplatzes in der Fachrichtung Rechtswissenschaften zum Wintersemester 20_________________________ im ersten Fachsemester an der _________________________-Universität _________________________ an einem vom Gericht anzuordnenden Vergabeverfahren zu beteiligen und zuzulassen, falls auf sie ein ermittelter Rangplatz entfällt. |
| 2. |
Dem Antragsgegner wird aufgegeben, den Datenerhebungssatz für den Berechnungszeitraum Wintersemester 20_________________________ vorzulegen und die vorgenommene Berechnung der Studienplatzhöchstzahl schriftsätzlich zu erläutern. |
| 3. |
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. |
Original der Vollmacht liegt bei.
Zur Begründung führen wir aus:
I. Sachverhalt
Die Antragstellerin ist deutsche Staatsangehörige. Sie besitzt die allgemeine Hochschulreife (Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, Anlage 1). Die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) hat mit Bescheid vom _________________________ die beantragte Zulassung bei der _________________________-Univ...