VS-Nr.: _________________________, VN: _________________________, Fahrer: _________________________
Unfallereignis vom: _________________________ Fahrzeug: _________________________
In oben bezeichneter Angelegenheit wird Folgendes ausgeführt: _________________________
I. Wegen der Haftungsvoraussetzungen wird Bezug genommen auf die früheren Darlegungen, aus denen sich die Begründetheit der Ansprüche ergibt.
II. Der Schaden wird gem. der anliegenden Aufstellung vorläufig spezifiziert. Zum Nachweis wird verwiesen auf die in der Anlage bezeichneten Unterlagen bzw. wird Schadenausgleich gem. § 287 ZPO ohne nähere Spezifikation beansprucht.
oder
II. Der der Mandantschaft entstandene Schaden wird anknüpfend an die bereits übermittelte – vorläufige – Schadenspezifikation ergänzend spezifiziert gem. anliegender Aufstellung.
Auf die hiernach sich ergebende Schadensumme von _________________________ EUR haben Sie bisher gezahlt _________________________ EUR, somit ist ein weiterer Betrag bzw. Vorschuss zu zahlen i.H.v. _________________________ EUR.
oder
II. Der der Mandantschaft entstandene Schaden wird anknüpfend an die bereits übermittelte – vorläufige – Schadenspezifikation endgültig spezifiziert gem. anliegender Aufstellung.
Auf die hiernach sich ergebende Schadensumme von _________________________ EUR haben Sie bisher gezahlt _________________________ EUR, somit sind zum Ausgleich des Schadens noch zu zahlen _________________________ EUR.
Ausgleich des Schadenbetrages gem. anliegender Aufstellung wird innerhalb von 10 Tagen ab Datum dieses Schreibens erwartet.
Bei fiktiver Abrechnung zusätzlich:
Die Geltendmachung weiterer Schadenspositionen wie etwa die konkreten Reparaturkosten, der Anfall einer Mehrwertsteuer bei der Reparatur und ein Nutzungsausfall bleiben au...