Vergabekammer bei der
Bezirksregierung K-Stadt
Vergabestraße 12K-Stadt
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gem. §§ 160 ff. GWB
der Bieter-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Billig, geschäftsansässig _________________________
– Antragstellerin –
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________
gegen
K–Stadt, vertreten durch den Oberbürgermeister _________________________
– Antragsgegnerin –
Wir bestellen uns zu Bevollmächtigten der Antragstellerin und werden namens und in deren Auftrag beantragen,
| 1. |
der Antragsgegnerin aufzugeben, den Zuschlag nicht an _________________________ zu erteilen; |
| 2. |
der Antragsgegnerin aufzugeben, geeignete Maßnahmen zu treffen, um die von der Vergabekammer festgestellten Rechtsverletzungen zu beseitigen. |
| 3. |
Hilfsweise: Für den Fall der Erledigung des Nachprüfungsverfahrens durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder in sonstiger Weise: festzustellen, dass eine Rechtsverletzung vorgelegen hat; |
| 4. |
festzustellen, dass der von der Antragsgegnerin mit dem Bieter Schmitz geschlossene Bauvertrag zum Neubau des Westflügels des Bezirksrathauses in K-Stadt unwirksam ist. |
| 5. |
Einsicht in die Vergabeakten gem. § 165 Abs. 1 GWB zu gewähren; |
| 6. |
der Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen; |
| 7. |
die Hinzuziehung der Bevollmächtigten der Antragstellerin für notwendig zu erklären. |
Begründung:
I.
1. Die Antragsgegnerin hat den Neubau des Westflügels des Bezirksrathauses in K-Stadt im offenen Verfahren gem. §§ 3a EU Abs. 1 S. 1, 3 EU Nr. 1 VOB/A ausgeschrieben. Die Bekanntmachung zur Ausschreibung datiert vom 25.4.2024.
Anlage AS 1
Das Ende der Angebotsfrist wurde in der Bekanntmachung mit dem 15.5.2024 festgelegt.
2. Mit Schreiben vom 6.5.2024 rügte die Antragstellerin gegenüber der Antragsgegne...