Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1724 Handbuch Kündigungsrecht, Pauly-Osnabrügge, 6. Aufl. 2024 (Deutscher Anwaltverlag)
Mustervorlage
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom _________________________ hatten wir um Erteilung einer Deckungszusage für die erhobene Klage gebeten. Sie haben nur sehr eingeschränkt Deckungszusage erteilt.
Obwohl wir die Gegenseite mit Schreiben vom _________________________ aufgefordert haben, zu erklären, dass Ihr Versicherungsnehmer im Falle eines Obsiegens mit der Kündigungsschutzklage in erster Instanz auch ohne entsprechenden Beschäftigungsantrag ab dem Tag nach der Verkündung mit der bisherigen Tätigkeit bis zum Ende des Rechtsstreits weiterbeschäftigt wird, war der Arbeitgeber bisher nicht bereit, eine solche Erklärung abzugeben.
Zudem haben wir den Arbeitgeber Ihres Versicherungsnehmers aufgefordert zu erklären, dass andere Beendigungstatbestände nicht vorliegen. Auch eine solche Erklärung hat der Arbeitgeber nicht abgegeben.
Vor diesem Hintergrund besteht kein Anhaltspunkt dafür, dass die Anträge zu _________________________ und _________________________ überflüssig sind. Im Übrigen stellt die Stellung des Weiterbeschäftigungsantrags keine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers gem. § 17 Abs. 5c) aa), cc) ARB 2010 dar (vgl. LG Bochum, AnwBl 1986, 415; AG Dortmund v. 7.12.2005, 126 C 9954/05; AG Charlottenburg, AnwBl 1989, 183, AG Düsseldorf v. 20.3.1987, 41 C 208/86, r+s 1988, 16; AG Aalen v. 17.11.1987, 3 C 554/87, r+s 1988, 140; AG Duisburg v. 19.12.1986, 2 C 421/86, JurBüro 1987, 1856; AG Lingen v. 29.6.1988, 14 C 79/88, zfs 1988, 320; AG Münster v. 15.7.1986, 28 C 123/86, zfs 1987, 81; AG Hamburg v. 23.1.1987, 4 C 897/86, NJW 1987, 2382).
Das in diesem Zusammenhang häufig vorgebrachte Argument, nach erfolgreicher...