Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1699 Wohnungseigentumsrecht, Greiner, 5. Aufl. 2022 (Deutscher Anwaltverlag)
Mustervorlage
1. Einrichtung
Die Gemeinschaft beschließt auf Verlangen der Eigentümer der Wohnungen bzw. Teileigentumseinheiten Nr. 4, 5, 8, 17, 18, 19 und 20 die Einrichtung einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zur Versorgung der Stellplätze in der Tiefgarage. Der Beschluss steht unter der Bedingung, dass die Eigentümer der vorgenannten Einheiten zustimmen. Die Elektrofix GmbH wird auf der Grundlage ihres Angebots vom 17.3.2022 mit den darin angebotenen Maßnahmen beauftragt.
2. Finanzierung
Variante 1: Kostenteilung zwischen Gemeinschaft und Einzelnen
Die Kosten der Maßnahme werden aus der Erhaltungsrücklage vorfinanziert. Soweit es um den Anschluss der einzelnen Stellplätze an die gemeinschaftliche Infrastruktur geht (Pos. 11 und 12 des Angebots der Elektrofix GmbH) werden diese "individuellen Kosten" den Eigentümern der betreffenden Stellplätze in der nächsten Jahresabrechnung direkt belastet. Die entsprechenden Zahlungseingänge sind wieder der Erhaltungsrücklage zuzuführen. Die Verwaltung wird angewiesen, mit der Firma Elektrofix zu vereinbaren, dass die individuellen Kosten in der Rechnung besonderes ausgewiesen werden.
Variante 2: Verlangende bzw. nutzende Eigentümer zahlen alles
Die Kosten der Maßnahme nach Nr. 1 tragen die unter Nr. 1 erwähnten Eigentümer. Die Kosten werden aus der Rücklage vorfinanziert und in der nächsten Jahresabrechnung zu gleichen Teilen nur auf die vorgenannten Eigentümer verteilt. Der Beschluss wird nur wirksam, wenn die Vertreter der vorgenannten Einheiten ihm zustimmen. Oder: Zur Finanzierung wird eine Sonderumlage i.H.v. 25.000,00 EUR erhoben, die nur von den in Nr. 1 genannten Eigentümern zu gleichen Teilen aufzubringen is...