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Muster 4.12: Gesetzliche Regelung des nachehelichen Unterhalts mit einschränkender Modifizierung der Erwerbsobliegenheit

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Kurzbeschreibung

Muster aus: Gestaltungen zum Erhalt des Familienvermögens, Beckervordersandfort, 3. Aufl. 2026 (zerb verlag)

  • Muster 4.12: Gesetzliche Regelung des nachehelichen Unterhalts mit einschränkender Modifizierung der Erwerbsobliegenheit

Muster 4.12: Gesetzliche Regelung des nachehelichen Unterhalts mit einschränkender Modifizierung der Erwerbsobliegenheit

  • Musterdokument öffnen

§ _________________________

Nachehelicher Unterhalt

(1) Regelungen zum nachehelichen Unterhalt wollen die Ehegatten nicht treffen. Es sollen die jeweiligen gesetzlichen Regelungen gelten. Allerdings soll eine Erwerbsobliegenheit des die Kinder betreuenden Ehegatten nur in folgendem Umfang gegeben sein:

(2) Bis zum 3. Lebensjahr des jüngsten Kindes besteht keine Erwerbsobliegenheit. Darüber hinaus besteht vom 3. Lebensjahr bis zum Ende des 5. Schuljahres des jüngsten Kindes eine Erwerbsobliegenheit nur im Umfang von maximal 20 Stunden wöchentlich. Anschließend besteht eine Erwerbsobliegenheit vom Beginn des 6. Schuljahres bis zum Ende der allgemeinen Schulausbildung des jüngsten Kindes nur im Umfang von maximal 25 Stunden wöchentlich. Nach dem Ende der allgemeinen Schulausbildung des jüngsten Kindes besteht eine volle Erwerbsobliegenheit.

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