Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1658 Das familienrechtliche Mandat - Abrechnung in Familiensachen, Jungbauer, 5. Aufl. 2023 (Deutscher Anwaltverlag)
Mustervorlage
RA R vertritt Mandantin S in einem anhängigen Scheidungsverfahren. Neben der Scheidung wurde der Versorgungsausgleich anhängig (gesetzliche Rentenversicherung). RA R legt im Termin eine zwischen den Beteiligten anlässlich einer Besprechung in der Kanzlei des RA R ausgehandelten Scheidungsvereinbarung vor, die vom Gericht lediglich protokolliert wird. Gegenstand der Scheidungsvereinbarung war Unterhalt für die Ehefrau (monatlich: 755,00 EUR); Unterhalt für die beiden Kinder (jeweils 377,00 EUR) sowie die Zahlung eines Zugewinnausgleichs von 35.000,00 EUR. Das Sorgerecht wollten beide Beteiligte entsprechend der gesetzlichen Regelung beibehalten. Ein Antrag wurde insofern nicht gestellt. Das Gericht setzte den Wert für die Ehesache auf 44.000,00 EUR und für den Wert des Versorgungsausgleichs auf 3.000,00 EUR fest.
Gegenstandswerte:
Ehesache: 44.000,00 EUR, §§ 23 Abs. 1 RVG, 43 FamGKG
Versorgungsausgleich: 3.000,00 EUR, §§ 23 Abs. 1 RVG, 50 FamGKG
Unterhalt Frau: 9.060,00 EUR, §§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG
Unterhalt Kinder: 9.048,00 EUR, §§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG
Zugewinnausgleich: 35.000,00 EUR, §§ 23 Abs. 1 RVG, 35 FamGKG
Verfahrenswert: 47.000,00 EUR/53.108,00 EUR, § 22 Abs. 1 RVG
1,3 Verfahrensgebühr aus 47.000,00 EUR Nr. 3100 VV RVG |
1.662,70 EUR |
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0,8 Verfahrensgebühr aus 53.108,00 EUR Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG |
1.098,40 EUR |
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| gesamt |
2.761,10 EUR |
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§ 15 Abs. 3 RVG: höchstens 1,3 aus 100.108,00 EUR = (Kürzung erforderlich) |
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2.151,50 EUR |
| 1,2 Terminsgebühr aus 100.108,00 EUR |
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| Nr. 3104 VV RVG (Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG) |
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1.986,00 EUR |
1,5 Einigungsgebühr aus 53.108,00 EUR Nr. 1000 Nr. 1 VV RVG |
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