Städtische Verkehrsbetriebe _________________________
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Schaden vom _________________________
Pkw _________________________, amtl. Kennzeichen _________________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir vertreten die Interessen der Frau _________________________ aus _________________________. Eine Kopie der auf uns lautenden Vollmacht fügen wir in der Anlage bei.
Gegenstand des Mandates ist der Schadensfall in der Stadtbahn der Linie _________________________ vom _________________________. Dem Schadenseintritt liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
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Nach Maßgabe des geschilderten Sachverhalts haften Sie unserer Mandantin als Betriebsunternehmer der Stadtbahn gem. § 1 Haftpflichtgesetz auf Ausgleich des dadurch verursachten Personenschadens. Zudem besteht ein Anspruch unserer Mandantin nach § 1 Haftpflichtgesetz i.V.m. § 253 Abs. 2 BGB auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgelds. Der Eintritt des Schadens wurde durch den Betrieb der Stadtbahn herbeigeführt. Der Fahrer Ihres Stadtbahnzuges kann sich nicht auf höhere Gewalt gem. § 1 Abs. 2 Haftpflichtgesetz berufen. Höhere Gewalt liegt nur vor bei einem außergewöhnlichen, betriebsfremden, von außen durch elementare Naturkräfte oder Handlungen dritter Personen herbeigeführten Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung nicht vorhersehbar ist und mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht vergütet oder unschädlich gemacht werden kann (BGH NJW 1974, 1770, 1771; BGH NJW 1986, 2312, 2313). Im vorliegenden Fall hatte der Fahrer der Stadtbahn jedoch aus Unachtsamkeit übersehen, dass die Fahrbahn noch nicht frei war. Bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt wäre dies ver...