Zwischen der _________________________ (Firma, gesetzliche Vertretung und Anschrift des Arbeitgebers)
– nachfolgend "Arbeitgeber" genannt –
und
dem (Gesamt-/Konzern-)Betriebsrat des Betriebs der _________________________ (Firma des Arbeitnehmers)
– nachfolgend "Betriebsrat" genannt –
– Arbeitgeber und Betriebsrat nachfolgend gemeinsam "Betriebspartner" genannt –
Präambel
Internet, E-Mail und Social Media haben sich zu einem wichtigen Informations- und Kommunikationsmedium entwickelt und bieten ein großes und attraktives Potential. Allerdings sind mit dem Zugang zu Internet-, E-Mail-Diensten und sozialen Netzwerken auch Gefahren für die Sicherheit interner Daten und des internen Netzwerks verbunden. Das Internet ist ein virtuelles Werkstor, das wie jeder andere Zugang einer Kontrolle bedarf. Diese Kontrollen führen oftmals zu Interessenskonflikten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Das Eigentumsrecht des Arbeitgebers auf der einen Seite und das Persönlichkeitsrecht des einzelnen Arbeitnehmers auf der anderen Seite müssen daher zu einem Ausgleich gebracht werden.
Ziel dieser Vereinbarung ist es, die Nutzungsbedingungen des geschäftlichen Internetzugangs, der geschäftlichen E-Mail-Adresse, der Social-Media-Nutzung sowie die Protokollierung der bei der Nutzung anfallenden Daten transparent zu gestalten. Zudem sollen die Interessen des Arbeitgebers an einem Schutz des internen Netzwerks sowie der Kontrolle der Arbeitsleistung und die Interessen der Arbeitnehmer zu einem möglichst gleichwertigen Ausgleich gebracht, die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer gesichert und der Schutz ihrer personenbezogenen Daten gewährleistet werden.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Betriebsvereinbarung gilt sachlich für die Nutzung des geschäftlichen Internetzuganges, der gesch...