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Muster 2.28: Auflösung der GmbH und Löschung der Firma / Mustervorlage

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Die Gesellschaft ist durch Beschl. v. _________________________ aufgelöst.

Allgemein gilt für die Vertretungsberechtigung der Liquidatoren der Gesellschaft Folgendes:

Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.

Zum Liquidator wurde bestellt:

Herr/Frau _________________________, geborene _________________________,

geboren am _________________________,

wohnhaft in _________________________.

Dieser Liquidator vertritt die Gesellschaft stets einzeln und ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Der Liquidator versichert gem. § 66 Abs. 4 GmbHG i.V.m. § 6 Abs. 2 GmbHG:

Es liegen keine Umstände vor, aufgrund deren ich nach den gesetzlichen Bestimmungen vom Amt eines Liquidators ausgeschlossen wäre:

▪ Mir ist nicht aufgrund eines gerichtlichen Urteils oder einer vollziehbaren Entscheidung einer Verwaltungsbehörde die Ausübung eines Berufes, Berufszweiges, Gewerbes oder Gewerbezweiges untersagt worden und zwar weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in einem EU-Mitgliedstaat oder einem EWR-Vertragstaat.
▪

In den vergangenen fünf Jahren ist weder im In- noch im Ausland wegen einer oder mehrerer vorsätzlich begangener Straftaten nach den folgenden Bestimmungen – im Ausland wegen einer Tat, die diesen Taten vergleichbar ist – eine Verurteilung rechtskräftig geworden. Ferner wurde ich nicht auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt. In diesem Sinne erfolgte keine Verurteilung

▪ wegen Unterlassens der Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Insolvenzverschleppung),
▪ nach den §§ 283–283d StGB (Insolvenzstraftaten),
...

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