Kurzbeschreibung
Muster aus: zerb.1100 Gestaltungen zum Erhalt des Familienvermögens, Beckervordersandfort, 2. Aufl. 2020 (zerb verlag)
Mustervorlage
Testamentsvollstreckung
(1) Für die unserem behinderten Sohn S zugewendeten Vermächtnisse und die Erbenstellung ordnen wir Dauertestamentsvollstreckung an. Hierdurch wollen wir erreichen, dass unserem Sohn aus seiner Beteiligung am Nachlass dauerhaft ein angemessener Lebensstandard, der über das Niveau der Sozialhilfe als staatlicher Grundversorgung hinausgeht, ermöglicht wird. Diese Zielsetzung wollen wir auch dann beachtet wissen, wenn in Zukunft aufgrund einer Änderung der derzeitigen Rechtslage die Anordnung von Dauertestamentsvollstreckung in der hier getroffenen Weise nicht möglich sein sollte.
(2) Aufgabe des Testamentsvollstreckers ist es, die Beteiligung unseres behinderten Sohnes am Nachlass, d.h. seinen Erbteil und einen ihm etwaig als Vermächtnis zugewandten baren Geldbetrag zu verwalten. Er soll hierzu zunächst gemeinsam mit den Miterben den Nachlass in Besitz nehmen, Nachlassverbindlichkeiten erfüllen und sodann bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft mitwirken. Danach soll er alle Vermögenswerte dauerhaft verwalten, die unserem behinderten Sohn durch die Erbauseinandersetzung oder die Vermächtniserfüllung zugefallen sind. Der Testamentsvollstrecker nimmt bis zum Eintritt des Nacherbfalls insbesondere für die Auseinandersetzung auch die Rechte des Nacherben und Nachvermächtnisnehmers wahr.
(3) Im Wege der Verwaltungsanordnung gemäß § 2216 Abs. 2 BGB weist ein jeder von uns den Testamentsvollstrecker verbindlich an, unserem behinderten Sohn aus den jährlichen Reinerträgen des Nachlasses solche Geld- oder Sachleistungen zuzuwenden, die der Verbesserung der Lebensqualität unseres Sohnes dienen, auf die ...