An das
Landgericht _________________________
Klage
der _________________________ Bau-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn _________________________, geschäftsansässig in _________________________
– Klägerin –
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________
gegen
die Immobilien _________________________ GmbH vertreten durch die Geschäftsführer, Frau _________________________ und Herrn _________________________, geschäftsansässig in _________________________
– Beklagte –
| wegen: |
restlichen Werklohns aus einem Bauvertrag |
| vorläufiger Streitwert: |
_________________________ EUR |
Namens und im Auftrag der Klägerin werden wir in der mündlichen Verhandlung beantragen,
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1. |
die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin einen Betrag von _________________________ EUR zzgl. Zinsen hieraus i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem _________________________ zu zahlen; |
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2. |
die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin einen weiteren Betrag von _________________________ EUR zzgl. Zinsen hieraus i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszins ab Rechtshängigkeit zu zahlen. |
Für den Fall der Fristversäumnis im schriftlichen Vorverfahren beantragen wir zudem bereits jetzt den Erlass eines Versäumnisurteils nach § 331 Abs. 3 ZPO.
Begründung:
Die Klägerin ist eine mittelständische Baufirma, welche für die Beklagte – eine Immobilien-Projektgesellschaft – die Rohbauleistungen für das Bauvorhaben _________________________ erbracht hat. Die Baumaßnahme ist inzwischen abgeschlossen. Die Parteien konnten jedoch hinsichtlich der nun im Klageweg weiterverfolgten restlichen Vergütungsansprüche der Klägerin keine Einigung finden.
A. Sachverhalt
1. Vertragliche Grundlagen
Die Beklagte hat unter anderem bei der Klägerin die Rohbauleistungen angefragt. Dabei hat sie d...