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Muster 15.46: Trennungsunterhalt wg. fehlenden-geringen Einkommens, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt)

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Kurzbeschreibung

Muster aus: AnwaltFormulare, Heidel/Pauly, 11. Aufl. 2026 (Deutscher Anwaltverlag)

  • Muster 15.46: Trennungsunterhalt wg. fehlenden/geringen Einkommens, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt)

Muster 15.46: Trennungsunterhalt wg. fehlenden/geringen Einkommens, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt)

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Sehr geehrter Herr _________________________,

Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen.

Der Unterhaltsanspruch unserer Mandantin ergibt sich aus § 1361 BGB. Denn unsere Mandantin verdient, wie Sie wissen, deutlich weniger als Sie. Da sie ohnehin ganztags tätig ist, kann sie auch kein höheres Einkommen haben. Abgesehen davon, dass sie bei einem anderen Arbeitgeber im Zweifel nicht mehr verdienen würde, ist es ihr jedenfalls nicht zumutbar, ihren jetzigen sicheren Arbeitsplatz aufzugeben.

Für die Höhe des Unterhalts kommt es in erster Linie darauf an, was Sie verdienen. Sie müssen deshalb gemäß §§ 1361 Abs. 4 S. 4, 1605 BGB Auskunft über Ihr Einkommen erteilen, und zwar für jedenfalls ein Jahr (beim selbstständigen Schuldner für die letzten 3 Jahre).

Wir fordern Sie deshalb hiermit auf, Auskunft über Ihr gesamtes Einkommen zu geben, das Sie in der Zeit von _________________________ bis _________________________ (beim abhängig Tätigen die letzten 12 Monate vor dem Geltendmachen des Auskunftsanspruchs, beim Selbstständigen die letzten 3 Kalenderjahre) erzielt haben.

Außerdem müssen Sie Ihr Einkommen belegen, und zwar hinsichtlich Ihrer Monatsbezüge durch Vorlage sämtlicher Verdienstabrechnungen, die Sie in dieser Zeit erhalten haben (beim Selbstständigen: durch Vorlage der vollständigen Bilanzen und/oder Gewinn- und Verlustrechnungen sowie der vollständigen Einkommensteuererklärungen für die letzten 3 Jahre, ferner der in den letzten 3 Jahren ergangenen Einkommensteuerbescheide...

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