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Muster 11.15: Klageerwiderung (Antrag Haftungsbeschränkungsvorbehalt, § 780 ZPO)

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Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1134 AnwaltFormulare Erbrecht, Krug/Rudolf/Kroiß/Bittler, 7. Aufl. 2023 (zerb verlag)

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An das

Landgericht

– Zivilkammer –

_________________________

zu Az. _________________________

Klageerwiderung

In der Rechtssache

des _________________________

– Klägers –

Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________

gegen

_________________________

– Beklagte –

Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________

wegen Forderung

legitimiere ich mich für die Beklagte und beantrage

1. in erster Linie Klagabweisung,
2. in zweiter Linie für den Fall der ganzen oder teilweisen Stattgabe der Klage die Aufnahme eines Haftungsbeschränkungsvorbehalts nach § 780 ZPO in den Tenor des Urteils des Inhalts, dass der Beklagten die Beschränkung ihrer Haftung für Hauptanspruch, Nebenforderungen und Kosten auf den Nachlass der Erblasserin, der am _________________________ verstorbenen Frau _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________, vorbehalten wird.

Begründung:

Zum Klageabweisungsantrag: _________________________

Zum Antrag auf Aufnahme eines Haftungsbeschränkungsvorbehalts:

Der vom Kläger behauptete Darlehensanspruch wäre, wenn er bestünde, Nachlassverbindlichkeit nach § 1967 BGB. Da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abzusehen ist, ob der Nachlass zur Erfüllung aller Nachlassverbindlichkeiten ausreichen wird, behält sich die Beklagte die Herbeiführung von Maßnahmen zur Beschränkung ihrer Haftung auf den Nachlass der Erblasserin, der am _________________________ verstorbenen Frau _________________________, vor, insbesondere die Erhebung der Dürftigkeitseinrede gegenüber dem Kläger nach § 1990 BGB.

Aus diesem Grunde ist in den Urteilstenor der beantragte Haftungsbeschränkungsvorbehalt aufzunehmen, der sich ausdrü...

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A. Typischer Sachverhalt  Rz. 1 Erben des Erblassers E werden seine drei Kinder. Im Nachlass befindet sich ein Wohngebäude, auf dem noch hypothekarisch gesicherte Darlehensverbindlichkeiten lasten. Außerdem ist damit zu rechnen, dass aus den vergangenen ...

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