_________________________ (Adresse)
Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,
Sie beziehen laufende Leistungen der Grundsicherung für Erwerbsfähige (sog. Hartz IV) und haben einen Änderungs- sowie einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid erhalten. Nun möchten Sie wissen, ob die vom Jobcenter erhobene Forderung berechtigt ist. Der Bescheid besteht im Regelfall aus mehreren Seiten. Er enthält neben den schriftlichen Ausführungen auch die Berechnungsgrundlagen, bei denen der Bedarf der sog. Bedarfsgemeinschaft dem insgesamt zur Verfügung stehenden Einkommen gegenübergestellt wird. Gegen den Änderungsbescheid sowie den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid ist der Widerspruch der zulässige Rechtsbehelf, der parallel gegen beide Bescheide eingelegt werden sollte. Erst nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens ist eine Klage möglich. Wollen Sie die Berechnung des Jobcenters überprüfen lassen, sind folgende Punkte zu beachten:
1. Form und Frist des Widerspruchs
Die Überprüfung des Bescheids im Widerspruchsverfahren ist grundsätzlich nur innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids möglich. Die Frist entnehmen Sie der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift der Behörde einzulegen. Ein bestimmter Antrag oder auch die ausdrückliche Bezeichnung als Widerspruch sind nicht erforderlich. Zur Wahrung der Schriftform gehört grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift, weshalb die Einreichung per einfacher E-Mail nicht rechtswirksam erfolgen kann.
Die zuständige Behörde zur Entscheidung über den Widerspruch muss in der Rechtsbehelfsbelehrung bezeichnet sein. Bei den Grundsicherungsleistungen ist dies im Regelfall dieselbe Behörde, die auch den Grundsicherungsbescheid erlassen hat.
Die zuständi...