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Lohnsteuer-Außenprüfung, Vorbereitung und Durchführung / Checkliste

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Folgende Punkte sind zu beachten:  

Erging die Prüfungsanordnung ordnungsgemäß und rechtzeitig?

Die Prüfungsanordnung sollte mindestens 2 Wochen (bei Großbetrieben: 4 Wochen) vor Prüfungsbeginn bekanntgegeben worden sein.

Soweit im Vorhinein ein möglicher Prüfungsbeginn mit dem Arbeitgeber telefonisch abgestimmt wurde (meist bei größeren Arbeitgebern), kann der Prüfer die Prüfungsanordnung nach Absprache mit dem Arbeitgeber aus Vereinfachungsgründen auch mit Beginn der Prüfung bekannt geben (Verzicht des Arbeitgebers auf Einhaltung der o. g. Bekanntgabefrist von 2 bzw. 4 Wochen).

(Die Prüfungsanordnung muss Aufschluss geben über den Prüfungsbeginn, die zu prüfenden Steuerarten, den Prüfungszeitraum und den Namen des Prüfers. Fehlt eine dieser Angaben, so kann gegen die Prüfungsanordnung Einspruch eingelegt werden.)
 

Soweit vor Bekanntgabe keine telefonische Terminabstimmung mit dem Prüfer erfolgte: Ist der in der Prüfungsanordnung genannte Termin für den Beginn der Lohnsteuer-Außenprüfung beim Arbeitgeber überhaupt durchführbar?

(Gründe, die gegen eine Durchführung im genannten Zeitraum sprechen, können beispielsweise folgende sein: andere Prüfung im selben Zeitraum, Urlaub/Krankheit der Lohnbuchhaltung, Hinderung durch andere steuerliche oder betriebliche Maßnahmen. In solchen Fällen ist es notwendig den Prüfer zu kontaktieren und einen neuen Termin für den Beginn der Prüfung und/oder Prüfungsort abzustimmen.)
 
Optional bei größeren Arbeitgebern: Vorbesprechung anregen zur Benennung von etwaigen Auskunftspersonen wie z. B. Lohnbuchhaltung oder Steuerabteilung.  

Folgende Unterlagen sollten bereitgehalten und auf Vollständigkeit geprüft werden:

  • ELStAM
  • Lohn- und Gehaltskonten
  • Lohnjournale
  • Aufzeichnungen nach § 4 LStDV
  • Kassenbücher
  • Sachkonten
  • Buchführungsbele...

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