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FoVo 10/2021, Unsere Musterformulierung: erneute Drittschuldnerauskunft

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Kurzbeschreibung

Musterformulierung FoVo 10/2021

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Unsere Musterformulierung: erneute Drittschuldnerauskunft

An … (Drittschuldner) in …

In der Zwangsvollstreckungssache

des …

IBAN: … BIC …

– Gläubiger –

Bevollmächtigte: … Rechtsanwalt/Inkassodienstleister

gegen

den …

– Schuldner –

wurde Ihnen am … der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des AG … vom … , Az. … , zugestellt. Am … haben Sie erstmals eine Drittschuldnerauskunft erteilt. Danach waren keine pfändbaren Beträge abzuführen.

Nach angemessener Frist darf der Gläubiger eine erneute Abgabe der Auskunft nach § 840 ZPO erbitten (Stöber, Forderungspfändung, 17. Aufl., Rn 635, 651a; Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 840 Rn 13). Es entspricht der Lebenserfahrung, dass die Gesamtverhältnisse einem regelmäßigen Wandel unterliegen und Sie die Pfändung auch nicht ständig im Blick haben. Dazu gehören Gehaltsanpassungen, der Wegfall von gesetzlich unterhaltsberechtigten Personen oder die Änderungen der Pfändungsfreigrenzen. Im Sinne eines konstruktiven Miteinanders erlauben wir uns deshalb, an die Pfändung zu erinnern.

Wir dürfen Sie deshalb bitten, erneut mitzuteilen,

1. ob und inwieweit Sie die (gepfändete) Forderung als begründet anerkennen und zur Zahlung bereit sind, d.h. insbesondere, ob

□ die Bankverbindung …
□ das Arbeitsverhältnis …

noch fortbesteht,

2. ob und welche Ansprüche anderer Personen an der Forderung geltend gemacht werden,

3. ob und wegen welcher Ansprüche die Forderung bereits für andere Gläubiger gepfändet ist.

Für eine Auskunftserteilung bis zum … danken wir.

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