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Abrechnung nach Honorarvereinbarung - fester Honorarbetrag

Uwe Ringel
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Kurzbeschreibung

Diese Rechnung ist auszuwählen, wenn eine Honorarvereinbarung vorliegt, die einen festen Honorarbetrag als Vergütung für die anwaltliche Tätigkeit vorsieht. Eventuell entstandene Auslagen können zusätzlich erfasst werden. Seit dem 17.7.2024 muss die Rechnung nicht mehr unterschrieben werden, es genügt eine Mitteilung in Textform (§ 10 Abs. 1 Satz 1 RVG).

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Mustervorlage

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Kostennote

Sehr geehrter Herr …,

in obiger Angelegenheit erlaube ich mir, Ihnen meine Kostennote wie folgt zu überreichen:

Rechnungs-Nr.:

Steuernummer:

Leistungszeit:

Honorarbetrag gemäß Vereinbarung vom … … EUR
Entgelte für Post und Telekommunikationsdienstleistungen gem. Nr. 7001, 7002 VV RVG[1] … EUR

Dokumentenpauschale für Ablichtungen Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG

- Ablichtungen/Ausdrucke aus Behörden- und Gerichtsakten Nr. 7000 Nr. 1a VV RVG

(... Seiten)[2]
… EUR

Fahrtkosten gem. Nr. 7003 VV RVG

… gefahrene Kilometer x 0,42 EUR
… EUR

Abwesenheitsgeld gem. Nr. 7005 VV RVG

für … Stunden Abwesenheit
… EUR
Sonstige verauslagte Kosten gem. Beleg Betrag
Summe: … EUR
   
Gesamthonorar netto … EUR
abzüglich bereits geleisteter Zahlung brutto … EUR  
darin enthaltene Umsatzsteuer abzüglich … EUR  
abzüglich bereits geleisteter Zahlung netto … EUR
1. Zwischensumme netto: … EUR
19 % Mehrwertsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG … EUR
2. Zwischensumme: … EUR
   
Verauslagte Gerichtskosten gem. Beleg … EUR
Summe: … EUR
   
Verauslagte Kosten gem. Beleg … EUR
Summe … EUR
   

Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag bis zum …

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

[1] Soweit eine Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen abgerechnet werden soll, richtet sich diese nach Nr. 7002 VV RVG und beträgt 20 % der Gebühren - höchstens jedoch 20,00 EUR
[2] Dabei können für die ersten 50 Seite...

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