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Wirksamkeit einer Kündigung nach verdeckter Videoüberwachung

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Leitsatz

Entwendet eine Verkäuferin Zigaretten aus dem Warenbestand, kann selbst nach längerer Betriebszugehörigkeit eine Kündigung gerechtfertigt sein. Führte eine verdeckte Videoüberwachung zur Überführung der Täterin, kann sie im Bestreitensfall prozessual nicht ohne Weiteres verwertet werden.

 

Sachverhalt

Das entsprechende Interesse des Arbeitgebers hat gegenüber dem Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Arbeitnehmerin nur dann höheres Gewicht, wenn die Art der Informationsbeschaffung trotz der mit ihr verbundenen Persönlichkeitsbeeinträchtigung als schutzbedürftig zu qualifizieren ist.

Dies ist bei verdeckter Videoüberwachung nur der Fall, wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers bestand, es keine Möglichkeit zur Aufklärung durch weniger einschneidende Maßnahmen (mehr) gab und die Videoüberwachung insgesamt nicht unverhältnismäßig war.

Unter diesen strengen Voraussetzungen wiederum stehen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) der verdeckten Videoüberwachung auch an öffentlich zugänglichen Arbeitsplätzen nicht entgegen. Zwar bestimmt § 6b Abs. 2 BDSG, dass bei Videoaufzeichnungen in öffentlich zugänglichen Räumen der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle erkennbar zu machen sind. Bei einem Verstoß gegen diese Pflicht wird aber nicht jede Videoüberwachung an öffentlich zugänglichen Arbeitsplätzen per se unzulässig. Die beklagte Arbeitgeberin ist ein bundesweit tätiges Einzelhandelsunternehmen. Die Arbeitnehmerin war bei ihr zuletzt als stellvertretende Filialleiterin beschäftigt. Für drei Wochen im Dezember 2008 installierte die Arbeitgeberin mit Zustimmung des Betriebsrats verdeckte Videokameras in den Verkaufsräumen. Sie hat geltend gemacht, es ha...

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Entscheidungsstichwort (Thema) Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung. Entwendung von Zigarettenpackungen durch Verkäuferin. Verdeckte Videoüberwachung. Beweisverwertungsverbot Leitsatz (amtlich) 1. Entwendet eine Verkäuferin ...

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