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Verwirkung des Entschädigungsanspruchs eines Sachverständigen

Barbara Rotter
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Leitsatz

Gegenstand des Beschwerdeverfahrens war die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Sachverständiger, der erfolgreich wegen Befangenheit abgelehnt wird, seinen Entschädigungsanspruch verliert.

 

Sachverhalt

In einem Verfahren vor dem LG machten die Kläger gegen die Beklagte restlichen Werklohn geltend. Durch Beweisbeschluss des LG vom 18.4.2001 wurde der Sachverständige Dr. Ing. mit der Erstellung eines Gutachtens im Hinblick auf den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag und den in diesem Zusammenhang zwischen ihnen streitigen Fragen beauftragt. In der mündlichen Verhandlung vom 22.8.2007 führte der Sachverständige aus, dass er dort wiedergegebene Kenntnisse aus seiner Tätigkeit in den 80er Jahren für die Firma X habe. Auf Nachfrage ergänzte er, dass er Geschäftsführer einer Firma gewesen sei, deren Gesellschafter zu je 50 % die Firma X und die Firma Y gewesen seien. Auf Antrag der Beklagten erklärte das LG den Sachverständigen durch Beschluss vom 18.12.2007 für befangen.

Auf Anregung der Bezirksrevisorin bei dem LG sowie auf Antrag der Beklagten hat das LG durch Beschluss vom 21.5.2008 dem Sachverständigen jegliche Vergütung für die von ihm erbrachten Leistungen versagt.

Gegen diesen Beschluss hat der Sachverständige Beschwerde eingelegt und zur Begründung vorgetragen, er habe für die Klägerseite keine früheren Tätigkeiten erbracht. Eine Befangenheit bestehe nicht. Der Sachverständige beantragte Zurückweisung des Antrages der Beklagten, ihm den Verlust eines Entschädigungsanspruchs auszusprechen und die ihm gewährte Entschädigung zurückzufordern.

Sein Rechtsmittel hatte Erfolg.

 

Entscheidung

Das OLG hielt die Beschwerde des Sachverständigen für zulässig und auch begründet. Das LG habe ihm zu Unrecht den Entschädigungsanspruch aberkannt.

Der Verlust der Entschädi...

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  Entscheidungsstichwort (Thema) Verwirkung des Entschädigungsanspruchs eines Sachverständigen  Leitsatz (amtlich) 1. Ein Sachverständiger, der erfolgreich wegen Befangenheit abgelehnt wird, verliert nur dann seinen Entschädigungsanspruch, wenn er ...

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