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Versorgungsausgleich: Einbeziehung nachehezeitlicher rentenrechtlicher Zeiten

Barbara Rotter
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Leitsatz

Das OLG Celle hat sich in dieser Entscheidung damit auseinandergesetzt, inwieweit § 5 Abs. 2 S. 2 VersAusglG es ermöglicht, nacheheliche Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung zur Bewertung der in der Ehezeit erworbenen Anrechte heranzuziehen. Ferner hat sich das OLG mit dem maßgebenden Grenzwert für Anrechte der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 18 Abs. 3 VersAusglG, der Berücksichtigung von Anrechten beim polnischen Rentenversicherungsträger im Hinblick auf § 19 VersAusglG sowie der Angemessenheit von Teilungskosten bei Anrechten der kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgungskasse beschäftigt.

 

Sachverhalt

Die Eheleute hatten am 12.4.1982 geheiratet und wurden auf den am 21.7.2008 zugestellten Antrag der Ehefrau durch Urteil des AG vom 21.4.2009 rechtskräftig geschieden. Das Verfahren über den Versorgungsausgleich wurde abgetrennt und im Hinblick auf die Rechtsprechung des BGH zu den sog. Startgutschriften ausgesetzt, obgleich die Ehefrau erst ab 23.4.2002 Anrechte in der kirchlichen Zusatzversorgung (KZVK) erworben hatte. Im Termin zur mündlichen Verhandlung am 21.4.2009 schlossen die Eheleute einen Vergleich, wonach sie "auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs bzgl. der polnischen Anwartschaften" verzichteten und diesen Verzicht wechselseitig annahmen.

Im September 2009 nahm das AG das Versorgungsausgleichsverfahren wieder auf und übersandte den Beteiligten einen Entscheidungsentwurf zur Stellungnahme. Nachdem innerhalb der gesetzten Frist Stellungnahmen nicht eingingen, erließ das AG einen Beschluss zum Versorgungsausgleich. Aus den Entscheidungsgründen ergab sich, dass das AG aufseiten beider Ehegatten gesetzliche Rentenanwartschaften sowie aufseiten des Ehemannes zwei Anrechte aus privaten Rentenversicherungen und aufseiten der Ehefrau ...

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OLG Celle 10 UF 232/09
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  Entscheidungsstichwort (Thema) Versorgungsausgleich: Einbeziehung nachehezeitlicher rentenrechtlicher Zeiten  Leitsatz (amtlich) 1. Im Erstverfahren über den Versorgungsausgleich sind - abweichend von der Auskunftspraxis der Rentenversicherungsträger - ...

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