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Strodthoff, KraftStG § 3d Steuerbefreiung für Elektrofah ... / 3 Förderung der Elektromobilität außerhalb des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Dieter Zens , Andreas Haßlbeck
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Rz. 1a

Neben der Förderung von Elektrofahrzeugen i. S. d. § 9 Abs. 2 KraftStG hat der Gesetzgeber weitere Förderungsmöglichkeiten und Begünstigungen geschaffen, die sich z. T. der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Definition des Elektrofahrzeugs bedienen, diese mitunter erweitern oder eigene Definitionen schaffen. Die Anreize bestehen in steuerlichen oder nichtsteuerlichen Förderungen oder anderen Begünstigungen. Zur Abgrenzung sei hier auf einige Besonderheiten hingewiesen:

  • Zuteilung eines "E" Kennzeichens nach § 11 FZV – solche Kennzeichen können nach § 2 EmoG sowohl für ein elektrisch betriebenes Fahrzeug in der Form eines reinen Batterieelektrofahrzeugs (§ 2 Nr. 2 EmoG), ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug (§ 2 Nr. 3 EmoG) als auch für ein Brennstoffzellenfahrzeug (§ 2 Nr. 4 EmoG) beantragt werden; vgl. auch Rz. 7a,
  • Ertragsteuerliche Begünstigungen gem.

    • § 3 Nr. 46 EStG: Begünstigung des Aufladens oder der Überlassung von Ladevorrichtung – nutzbar für Elektro oder Plug-in-Hybrid (Steckdosenhybrid)
    • § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 2 EStG: im betrieblichen Bereich, Begünstigung der Nutzungsentnahme sowohl bei 1 %-Methode, als auch bei der Fahrtenbuchmethode – nutzbar für Elektrofahrzeuge oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge (Steckdosenhybrid). Die Begünstigung ist mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (WiStoStärkStInvProgrG) v. 14.7.2025, BGBl I 2025, Nr. 161 dahingehend weiter ausgedehnt worden, als dass nunmehr Kraftfahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis bis zu 100.000 EUR (statt bis dahin 70.000 EUR) in die Begünstigung einbezogen werden
    • § 7 Abs. 2a EStG ist mit dem WiStoStärkStInvProgrG als besondere Abschreibungsvorschrift für Elektrofahrzeuge in das Einkommensteuergesetz aufgenommen worden. Elektrof...

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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Kommentar zur Kraftfahrzeugsteuer

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