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Sorgerecht für nichteheliche Väter gegen Willen der Mutter

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Leitsatz

Stellt die Mutter eines nichtehelichen Kindes sich gegen ein gemeinsames Sorgerecht mit dem nichtehelichen Vater, hat dieser in der Praxis kaum eine Chance, von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit eines gemeinsamen Sorgerechts zu profitieren. Dem werden häufig Gesichtspunkte des Kindeswohls entgegenstehen. Ein grundrechtlich unbefriedigender Zustand.

 

Sachverhalt

Auf EU-Ebene wurde mehrfach klargestellt, dass der Umgang mit den Rechten nicht verheirateter Väter in Deutschland als optimierungsbedürftig verstanden wird. Auch das BVerfG hat sich in dieser Richtung geäußert. Doch es ist nicht einfach, die von überkommenem deutschem Rechtsverständnis geprägten Ansichten und Lebensverhältnisse dem kurzfristig anzupassen. Stehen Eltern nicht gut zueinander, kann ein gemeinsames Sorgerecht auch dem Kindeswohl schaden.

Die persönliche Beziehung der nicht verheirateten Eltern war schwierig. Wie das OLG ausführte, bestand der Eindruck, dass der Kindesvater sich über Gebühr in das Leben der Kindesmutter einzumischen versuchte. Das Paar war mehrfach zusammengezogen und hatte sich dann wieder getrennt. Die Mutter hatte den Vater wegen Stalkings angezeigt und wehrte sich gegen ein gemeinsames Sorgerecht, das der Kindesvater aber durchsetzen wollte.

Da beide Eltern eine gemeinsame Sorgerechtserklärung nicht abgegeben hatten, stand das alleinige Sorgerecht für die zum Zeitpunkt des Verfahrens 2 Jahre alte Tochter der Kindesmutter zu. Der Vater befürchtete bei einem alleinigen Sorgerecht der Mutter ein "Machtgefälle" zu seinen Ungunsten, das sich nach seiner Auffassung auch zum Nachteil des Kindes auswirken könne. Er äußerte auch Zweifel an der Soli­­dität des Lebenswandels der Mutter. Gleichzeitig zeigte die Mutter keine Bereitschaft, sich vom Vater "reinreden zu lassen", sodass di...

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