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Sommer, SGB XI § 3 Vorrang der häuslichen Pflege

Dr. Tobias Kador
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1 Allgemeines

 

Rz. 1

§ 3 trat durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft und wurde bis zur Fertigstellung der vorliegenden Kommentierung nicht geändert.

1.1 Inhalt der Norm

 

Rz. 2

Satz 1 begründet den Vorrang der häuslichen vor der stationären Pflege. Satz 2 begründet den Vorrang der teilstationären Pflege vor der vollstationären Pflege und schreibt damit auch das Prinzip der Wirtschaftlichkeit fest.

1.2 Normzweck

 

Rz. 3

Eines der Ziele der Pflegeversicherung ist es, die häusliche Pflege in besonderem Maß zu unterstützen und zu fördern. Die Vorschrift stellt damit eines der wesentlichen Ziele der Pflegeversicherung heraus.

 

Rz. 4

Sinn dieser zentralen Zielvorgabe des Pflegerechts ist es, Angehörige, Nachbarn oder ambulante Dienste zu fördern und finanziell zu unterstützen, solange dies möglich ist (zum Zweck der Unterstützung und Förderung der Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn vgl. auch BSG, Urteil v. 26.6.2014, B 2 U 9/13 R, Rz. 17). Der Angehörigenpflege kommt damit eine überragende Bedeutung für die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung in Deutschland zu (das betont zutreffend auch Janda, NZS 2025, 481, die auch darauf hinweist, dass pflegende Angehörige immer noch entsprechende Unterstützungs- und Entlastungsangebote nicht oder nur unzureichend in Anspruch nehmen). Die Angehörigenpflege wird wegen ihrer – auch gesetzgeberisch beabsichtigten – großen Bedeutung für die Sicherstellung der Pflege in Deutschland allgemein als "Deutschlands größter Pflegedienst" bezeichnet (Janda, VSSAR 2020, 297).

 

Rz. 5

Ziel dieses Prinzips ist es, pflegebedürftigen Menschen ein möglichst langes und selbstbestimmtes Leben in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Sinn und Zweck der Leistungen bei häuslicher Pflege einschließlich zusätzlicher Betreuung...

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SGB XI - Soziale Pflegevers... / § 3 Vorrang der häuslichen Pflege
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1Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. 2Leistungen der ...

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