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Sommer, SGB XI § 20 Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung für Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung

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0 Rechtsentwicklung

 

Rz. 1

Die Vorschrift i.d.F. des Art. 1 PflegeVG v. 26.5.1995 (BGBl. I S. 1014) ist am 1.1.1995 gemäß Art. 68 PflegeVG in Kraft getreten. Abs. 1 Nr. 1 und 2 wurde mit Wirkung zum 1.1.1998 durch Art. 10 Nr. 1, Art. 83 Abs. 1 AFRG v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) neu gefasst. Abs. 1 Satz 2 wurde geändert und Abs. 2a durch Art. 3 Nr. 1 GRG v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) mit Wirkung zum 1.1.2000 eingefügt.

Abs. 4 Satz 2 wurde durch Art. 3 des Lebenspartnerschaftsgesetzes v. 16.2.2001 (BGBl. I S. 266), in Kraft ab 1.8.2001, geändert. Mit Art. 4 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des KSVG v.13.6.2001 (BGBl. I S. 1027) wurde Abs. 1 Satz 2 Nr. 11 redaktionell angepasst und Abs. 1 Nr. 5 bis 8 wurden durch Art. 10 das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046), in Kraft ab 1.7.2001, geändert. Es handelt sich um Änderungen zur Anpassung an den Sprachgebrauch des SGB IX. Durch Art. 6 des Job-AQTIV-Gesetzes v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) ist Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 zum 1.1.2002 ergänzt worden. Neu eingefügt wurde mit Wirkung zum 1.1.2005 Abs. 1 Nr. 2a durch Art. 11 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954).

Abs. 1 Nr. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.2007 durch das Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung v. 24.4.2006 (BGBl. I S. 926) geändert. Abs. 1 Nr. 12 mit Wirkung zum 1.4.2007 wurde eingefügt durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378). Abs. 1 Nr. 7 wurde mit Wirkung zum 14.9.2007 geändert durch das Zweite Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft v. 7.9.2007 (BGBl. I S. 2246).

1 Allgemeines

 

Rz. 1a

Die in dieser Vorschrift aufgeführten Personenkreise gehören kraft Gesetzes der sozialen Pf...

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