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Sommer, SGB XI § 55a Automatisiertes Übermittlungsverfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Elterneigenschaft sowie der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder für die Beitragssatzermittlung

Rebecca Döring
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0 Rechtsentwicklung

 

Rz. 1

Die Vorschrift ist mit Art. 34 Nr. 2 des Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v. 27.3.2024 (BGBl. I Nr. 108) zum 28.3.2024 in Kraft getreten.

1 Allgemeines

 

Rz. 2

Mit der Vorschrift werden die rechtlichen, insbesondere die datenschutzrechtlichen Grundlagen für die Einführung und Einrichtung des automatisierten Übermittlungsverfahrens geschaffen, das gemäß der Regelung in § 55 Abs. 3c bis zum 31.3.2025 zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder zu entwickeln ist und mit dem sämtlichen beitragsabführenden Stellen und Pflegekassen die notwendigen Angaben zur Ermittlung der Elterneigenschaft und der kinderbezogenen Abschläge zur Verfügung gestellt werden sollen (vgl. BT-Drs. 20/9396 S. 38).

 

Rz. 3

Hintergrund für die Schaffung des § 55a ist die Neuregelung des § 55 Abs. 3 zum 1.7.2023, der nunmehr vorsieht, dass Eltern lebenslang 0,6 Beitragssatzpunkte weniger zahlen müssen als kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung. Darüber hinaus wird während der Erziehungsphase ab dem 2. bis zum 5. Kind unter 25 Jahren der Beitragssatz um einen Abschlag von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind zusätzlich abgesenkt (Näheres vgl. Kommentierung zu § 55). Die Differenzierung des Beitragssatzes nach der Kinderzahl stellt die beitragsabführenden Stellen und Pflegekassen mit Blick auf den Verwaltungsaufwand vor erhebliche Herausforderungen, da diese i. d. R. zunächst die notwendigen Angaben über die berücksichtigungsfähigen Kinder bei den Mitgliedern abfragen und ggf. notwendige Nachweise prüfen müssen. Zur Entlastung aller Beteiligten, sowohl der Beitragszahlenden als auch sämtlicher beitragsabführenden Stellen sowie Pflegekassen, sollen daher die notwendigen Angaben zur Ermittlu...

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