Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Prozesskostenrisiko bei verspätetem Protokollversand und "Vorrats-Beschlussanfechtung"

Dr. Wolf-Dietrich Deckert†
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz

Versäumt es der Verwalter, jedem Wohnungseigentümer rechtzeitig vor Ablauf der Anfechtungsfrist eine Kopie des Versammlungsprotokolls zu übersenden, obwohl er dazu gemäß Verwaltervertrag verpflichtet ist, und hat in diesem Fall ein Eigentümer innerhalb der Anfechtungsfrist vorsorglich Beschlussanfechtungsklage erhoben, diese aber nach Kenntniserlangung der Beschlussfassungen wieder zurückgenommen, trägt er dennoch das Kostenrisiko

 

Normenkette

§§ 46 Abs. 1, 24 Abs. 7, 49 Abs. 2 WEG; §§ 269 Abs. 3 Satz 2 und 3, Abs. 5 ZPO

 

Vorbemerkung

Verwalter haben nach wie vor die Pflicht, Versammlungsprotokolle zumindest im Sinne von Ergebnis- bzw. Beschlussprotokollen zu erstellen, und zwar unabhängig davon, dass sie ab Mitte 2007 darüber hinaus auch eine Beschluss-Sammlung mit unverzüglichen Eintragungspflichten zu führen haben. Ist sogar Kopieübersendung von Protokollen an Eigentümer vereinbart oder verwaltervertraglich geregelt, sollten solche Protokollabschriften Eigentümern nach bisher h.M. spätestens vor Ablauf von 3 Wochen seit Beschlussfassung zugegangen sein. Geschieht dies – wie in der Praxis leider häufig – nicht, stellt sich nicht selten das Problem, ob Eigentümer auch vorsorglich Beschlüsse im Rahmen der einmonatigen Beschlussanfechtungs-Ausschlussfrist anfechten bzw. bei späterer Klagerücknahme nach erlangter Kenntnis der Beschlüsse Kosten des Verfahrens insbesondere gegen einen insoweit handlungssäumigen Verwalter gemäß § 49 Abs. 2 WEG erstattungsweise mit Erfolg geltend machen können.

 

Entscheidung

Das Gericht verneint entsprechenden Schadensersatzanspruch unter Hinweis darauf, dass der Kläger von Anfang an keinen hinreichenden Anlass zur Klageerhebung besaß. Vielmehr hätte er sich vor Klageerhebung ausreichend über gefasste oder nicht gefasste Beschlüsse informie...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Jahresabrechnung / 1.4 Wann ist die Jahresabrechnung vorzulegen?
    7
  • FoVo 06/2024, Die Rechte des miterbenden Schuldners in der Insolvenz
    2
  • § 12 Produkthaftpflichtversicherung / (4) Sonstige Voraussetzungen
    1
  • § 22 Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) / I. Tathandlung: Körperliche Misshandlung und/oder Gesundheitsbeschädigung
    1
  • § 22 Handelsregister und Erbfolge / 1. Rechtsübergang in Erbengemeinschaft
    1
  • § 41 Gebühren des Anwalts in Strafsachen
    1
  • § 5 Einstweiliger Rechtsschutz nach dem FamFG / II. Zuständigkeit
    1
  • AGS 04/2024, Pauschgebühr in einem Wirtschaftsstrafverfahren
    1
  • AGS 07/2022, Rahmengebühren für den Nebenklägervertreter ... / I. Sachverhalt
    1
  • Blersch/Goetsch/Haas, InsO § 19 Überschuldung / 5. Aufsatzliteratur
    1
  • ZErb 03/2021, Zur Anfechtung einer Erbausschlagungserklä ... / 1 Tatbestand
    1
  • ZErb 04/2022, Nachfolgegestaltung unter Beteiligung von ... / 1
    1
  • zfs 05/2021, Nicht angepasste Geschwindigkeit
    1
  • zfs 09/2011, Entziehung der Fahrerlaubnis; Wiederholungs ... / 1 Aus den Gründen:
    1
  • § 1 Kaufmannsbegriff / 2. Herabsinken auf kleingewerbliches Niveau
    0
  • § 1 Sachenrecht / A. Sondereigentum am Grundstück (§§ 3 Abs. 1 S. 2 u. 2; 3; 5 Abs. 1 S. 2 WEG)
    0
  • § 1 Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern / II. Bedarf
    0
  • § 10 Halter- und Fahrerhaftung / a) Der Fall
    0
  • § 12 Produkthaftpflichtversicherung / 3. Zielsetzung des Produkthaftpflichtmodells
    0
  • § 12 Produkthaftpflichtversicherung / VIII. Zeitliche Begrenzung (Ziff. 7)
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Recht
Grundlagen und Anforderungen: Geschäftspartner-Management
Geschäftspartner-Management
Bild: Haufe Shop

Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern bietet Unternehmen Möglichkeiten der Geschäftsentwicklung, birgt aber auch Risiken. Das Buch gibt einen Überblick über die nationalen und internationalen rechtlichen Grundlagen und zeigt praktische Umsetzungsmöglichkeiten eines Compliance-Prozesses auf.


LG Stuttgart 19 T 295/12
LG Stuttgart 19 T 295/12

  Verfahrensgang AG Calw (Beschluss vom 02.08.2012; Aktenzeichen 7 C 463/12)   Tenor Die sofortige Beschwerde der Kläger gegen den Beschluss des Amtsgerichts Calw vom 02.08.2012 (7 C 463/12) wird kostenpflichtig ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Anwaltliches Fachwissen Software Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Lösungen Alle Recht Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren