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Nachehelicher Unterhalt: Berücksichtigung des Erwerbstätigenbonus bei der Ermittlung des konkreten Bedarfs des Unterhaltsberechtigten; Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts bei konkreter Bedarfsberechnung; Voraussetzungen für eine Befristung des Anspruchs auf Aufstockungsunterhalt

Barbara Rotter
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Leitsatz

Geschiedene Eheleute begehrten beide die Abänderung eines Unterhaltstitels, wonach der Ehemann zur Zahlung von insgesamt 1.700,00 EUR an die Ehefrau verurteilt worden war. Hiervon entfielen 1.346,00 EUR auf den Elementarunterhalt und 354,00 EUR auf den Altersvorsorgeunterhalt. Der Ehemann begehrte Reduzierung des von ihm zu leistenden Unterhalts auf 738,00 EUR, die Ehefrau beantragte widerklagend, den Ehemann zur Zahlung höheren Ehegattenunterhalts von insgesamt 2.100,00 EUR zu verurteilen.

Es ging in dem Verfahren primär um die Frage, ob der Erwerbstätigenbonus auch bei konkreter Bedarfsberechnung zu berücksichtigen ist. Ferner war Gegenstand des Verfahrens die Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts bei konkreter Bedarfsberechnung sowie die Frage der Voraussetzungen für eine zeitliche Begrenzung des zu zahlenden nachehelichen Unterhalts.

 

Sachverhalt

Die Parteien hatten im Oktober 1986 geheiratet und waren seit dem 14.1.2004 rechtskräftig geschieden. Sie trennten sich Mitte 1996.

Aus ihrer Ehe waren zwei in den Jahren 1987 und 1990 geborene Kinder hervorgegangen. Das ältere Kind lebte in dem Haushalt seines Vaters, das jüngere Kind bis Ende Februar 2007 in dem Haushalt seiner Mutter. Zum 1. März 2007 wechselte es in den Haushalt seines Vaters.

Der Ehemann wurde durch Urteil des OLG vom 5.3.2004 zur Zahlung nachehelichen Unterhalts von insgesamt 1.700,00 EUR verurteilt. Hiervon entfielen 1.346,00 EUR auf den Elementarunterhalt und 354,00 EUR auf den Altersvorsorgeunterhalt. Der Entscheidung lag die Berechnung des konkreten Bedarfs der Ehefrau i.H.v. 3.217,00 EUR zugrunde.

Dieser wurde i.H.v. 750,00 EUR durch das Wohnen in dem ehemals gemeinsamen Haus und i.H.v. 1.114,29 EUR durch 6/7 des von ihr damals als Halbtagstätigkeit als Realschullehrerin erzielten Erwerbsein...

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  Entscheidungsstichwort (Thema) Nachehelicher Unterhalt: Berücksichtigung des Erwerbstätigenbonus bei der Ermittlung des konkreten Bedarfs des Unterhaltsberechtigten. Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts bei konkreter Bedarfsberechnung. Voraussetzungen ...

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