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Keine Übertragung von Rentenanwartschaften über den gesetzlich vorgesehenen Rahmen hinaus im Versorgungsausgleich, wenn der Ausgleichspflichtige Beamter ist und neben seiner Anwartschaft auf Beamtenversorgung auch Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat

Barbara Rotter
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Leitsatz

Im Rahmen des Versorgungsausgleichs waren zugunsten der Ehefrau bei der BfA monatliche Rentenanwartschaften begründet und weitere Rentenanwartschaften übertragen worden. Der Entscheidung lag zugrunde, dass der Ehemann als Arzt in der Ehezeit einen Anspruch bei der Beamtenversorgung in Höhe von monatlich 566,76 EUR, einen weiteren volldynamischen Anspruch bei der Bayerischen Ärzteversorgung in Höhe von monatlich 48,74 EUR sowie Rentenanwartschaften bei der BfA in Höhe von monatlich 2,11 EUR erwarb. Seine gesamte Anwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung betrug 31,13 EUR. Demgegenüber hatte die Ehefrau bei der BfA Versorgungsanwartschaften während der Ehezeit in Höhe von monatlich 169,23 EUR erworben.

Gegen die erstinstanzliche Entscheidung zum Versorgungsausgleich legte der Ehemann Beschwerde ein mit der Begründung, die während der Ehezeit von ihm erworbenen Anwartschaften bei der BfA in Höhe von 2,11 EUR seien für ihn wertlos, weil er hieraus als Beamter niemals eine Rente erhalten werde. Die gesetzliche Regelung sei unvollkommen. Das erstinstanzliche Gericht hätte den Rechtsgedanken der Unwirtschaftlichkeit in seiner Entscheidung berücksichtigen müssen, um dem Gleichbehandlungsgrundsatz gerecht zu werden.

Seine Beschwerde hatte keinen Erfolg.

 

Sachverhalt

siehe Kurzzusammenfassung

 

Entscheidung

Das OLG vertrat die Auffassung, der geschiedene Ehemann als Beschwerdeführer habe die erstinstanzliche Entscheidung hinzunehmen, auch wenn hierbei unberücksichtigt geblieben sei, dass er seitens der BfA als Beamter eine Rente voraussichtlich nicht erhalten werde und er einen Verlust an der Altersversorgung erleide, die ihm tatsächlich zugute komme. Die Rangfolge des § 1587b BGB sei zwingend, hieran habe sich das erstinstanzliche Gericht auch gehalten.

Ein Abweichen v...

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  Entscheidungsstichwort (Thema) Versorgungsausgleich: Anwartschaften aus Beamtenversorgung neben solchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung  Leitsatz (amtlich) Bei der Durchführung des Versorgungsausgleiches ist es unzulässig, bei einem ...

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