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Jahresabrechnung: Bei Abrechnung des Wassers nach Verbrauch, ist zwischen individuellem und gemeinschaftlichem Verbrauch zu unterscheiden; Notwendigkeit der Abgrenzung bei Zahlung der Verbrauchskosten im Folgejahr

Dr. Wolf-Dietrich Deckert†
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Leitsatz

  1. Muss Kaltwasser und Abwasser nach Verbrauch abgerechnet werden, ist zwischen individuellem Verbrauch und einem solchen für Gemeinschaftszwecke zu unterscheiden
  2. Bei Zahlung der Verbrauchskosten im Folgejahr sind in der Jahresabrechnung Abgrenzungsposten zu bilden und auszuweisen
  3. Das Gericht hat von Amts wegen alle Gründe für eine Beschlussungültigkeit zu prüfen, insbesondere auch nachträglich vorgetragene Beanstandungen zu einer Abrechnungsposition
  4. Die Anfechtung eines Jahresabrechnungs-Genehmigungsbeschlusses kann auf einzelne Abrechnungspositionen beschränkt werden
 

Normenkette

(§§ 28 Abs. 3, 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG; § 12 FGG)

 

Kommentar

1. Eine Jahresabrechnung muss nach h.M. eine geordnete und übersichtliche, inhaltlich zutreffende Aufstellung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben in dem betreffenden Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr enthalten; sie muss für einen Eigentümer auch ohne Zuziehung eines Buchprüfers oder sonstiger Sachkundiger verständlich sein (h.R.M., z.B. Demharter, ZWE 2001, 416/417); eine Ausnahme wird für notwendig angesehen bei der Heizkostenabrechnung, wenn das, was an Heizöl (Gas/Fernwärme) in der Abrechnungsperiode verbraucht wird, nicht aber innerhalb dieser Periode auch bezahlt wird; dann sind Rechnungsabgrenzungsposten entsprechend den im Vorjahr geleisteten Zahlungen für den Verbrauch im Abrechnungsjahr und entsprechend den im Abrechnungsjahr für den Verbrauch im Folgejahr geleisteten Zahlungen zu bilden (vgl. auch OLG Hamm, ZWE 2001, 446/450 mit einer Modellrechnung). Entsprechendes wird auch für eine Abrechnung der Kosten für Kaltwasser und Abwasserbeseitigung zu gelten haben, wenn diese Kosten gemäß Vereinbarung (Gemeinschaftsordnung) nach Verbrauch zu verteilen sind und das Wasserwerk bzw. die Gemeinde das Wasser und Abwasser nicht nach dem K...

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