Ass. jur. Viola C. Didier
Leitsatz
Beim Verkauf von Pelzmänteln aus einer Haushaltsauflösung über die Internetplattform Ebay liegt eine private Vermögensverwaltung und keine umsatzsteuerpflichtige Lieferung vor, wenn der Verkäufer die Internetplattform nicht von vornherein für eine längere, unbestimmte Dauer nutzen will.
Sachverhalt
Die Klägerin war selbstständig tätig im Bereich Finanzdienstleistungen. Als eine anonyme Anzeige einging, die Klägerin und ihr Ehemann habe in den letzten Jahren im Internet (Ebay) in großem Umfang Pelzwaren verkauft, ermittelte die Steuerfahndung, dass in 14 Monaten Pelze für ca. 77.000 Euro verkauft wurden. Mit entsprechenden Änderungsbescheiden rechnete das Finanzamt der Klägerin Umsätze aus Ebay-Verkäufen zu, obwohl die Klägerin als auch ihr Mann erklärten, dass die Pelze von der verstorbenen Schwiegermutter der Klägerin stammten.
Entscheidung
Vor Gericht hatte die Klägerin Erfolg. Zu Unrecht habe das Finanzamt die Erlöse aus dem Verkauf von Pelzmänteln über Ebay der Umsatzsteuer unterworfen. Zwar habe die Klägerin die Pelzmäntel über ihre Ebay-Konten verkauft und nicht ihr Ehemann. Allerdings sei diese Tätigkeit nicht ihrer unternehmerischen Sphäre im Bereich der Finanzdienstleistung zuzurechnen. Zwar hatte sie einen erheblichen Organisationsaufwand. Für jeden einzelnen zur Internet-Versteigerung anstehenden Pelz musste sie Beschreibungen, Fotos und Messungen machen und nach Auktionsablauf die Pelze entsprechend verpacken und versenden. Die Internetauktionsplattform wurde jedoch nicht dazu benutzt, um auf längere Dauer und mit erheblicher Intensität eine Vielzahl von Gegenständen zu veräußern. Denn die Tätigkeit der Klägerin war nicht von Beginn an auf unbestimmte Zeit angelegt: Die Verkaufstätigkeit dauerte insgesamt 14 Monate, in denen 142 Pelze verkauft wurden....