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Frotscher/Geurts, EStG § 10 Sonderausgaben / 2.1.4.7.2 Begünstigte Versicherungen

Dipl.-Finanzwirt Rüdiger Happe
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Rz. 86

Begünstigte Versicherungen sind Lebensversicherungen. Dies ist der Oberbegriff für alle Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall. Es wird unterschieden nach dem versicherten Risiko in reine Risikoversicherungen (Leistung nur im Todesfall), reine Erlebensversicherungen (keine Leistung im Todesfall) und als wichtigste gemischte Versicherungen (Leistung im Erlebens- und Todesfall). Abs. 1 Nr. 2b a. F. unterscheidet vier verschiedene Formen von Versicherungen, die sich unterscheiden nach

  • Form der Beitragsleistung (laufende Beiträge oder Einmalbetrag),
  • Art der Auszahlung der Versicherungsleistung (Einmalzahlung oder Rentenzahlungen),
  • Mindestvertragsdauer.

Durch das EStRG v. 5.8.1974[1] ist der Sonderausgabenabzug von Lebensversicherungen eingeschränkt worden. Begünstigt sind ab Vz 1975 nur noch folgende Versicherungen:

Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht (Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. bb a. F., ab Vz 2005 Nr. 3 Buchst. b, ab Vz 2010 Nr. 3 Buchst. a),

Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht gegen laufende Beitragsleistung, wenn das Kapitalwahlrecht nicht vor Ablauf von 12 Jahren seit dem Vertragsschluss ausgeübt werden kann (Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. cc a. F., ab Vz 2005 Nr. 3 Buchst. b, ab Vz 2010 Nr. 3 Buchst. a). Die Versicherungsleistung besteht in wiederkehrenden Bezügen (Rente). Der Bezugsberechtigte kann aber wahlweise statt der Rente eine Kapitalzahlung verlangen.

 

Rz. 87

Begünstigt sind nur laufende Beitragszahlungen, nicht aber Einmalprämien. Laufende Beitragszahlungen liegen regelmäßig vor, wenn die Dauer der Beitragszahlung der Laufzeit des Versicherungsvertrags entspricht. Laufende Beitragszahlungen liegen auch dann vor, wenn die Dauer der Beitragszahlung kürzer ist als die Vertragsdauer, sofern sie nicht wirtschaftlich einem ...

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