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Familienrechtliche Genehmigung der Einräumung eines Wohnrechts bei einer Immobilienerbschaft von Minderjährigen

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Leitsatz

Erbt ein Minderjähriger einen Eigentumsanteil an einem Wohngrundstück und räumt er dritten Personen - auch seiner Mutter - ein Wohnrecht ein, so entspricht diese Verfügung über das Grundstück regelmäßig nicht dem Mündelinteresse.

 

Sachverhalt

Zwei Minderjährige sind gemeinsam mit ihrer Mutter die gesetzlichen Erben ihres Vaters zu je ¼ geworden. In diesen Nachlass fiel auch ein Wohngrundstück. Die Mutter hatte ein weiteres minderjähriges Kind adoptiert.

Für die Erbauseinandersetzung war eine Ergänzungspflegschaft angeordnet und die Erklärungen der Ergänzungspflegerinnen bereits familiengerichtlich genehmigt worden. Die Mutter begehrt auch für das adoptierte Kind die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft und die Erteilung der entsprechenden familiengerichtlichen Genehmigungen.

 

Entscheidung

Für den adoptierten Minderjährigen sind die Voraussetzungen für eine Ergänzungspflegschaft nicht gegeben, da kein Fall des § 181 BGB vorliegt, denn dem Kind wird ein lediglich rechtlicher Vorteil eingeräumt. Er ist durch die Erbauseinandersetzung nur insoweit betroffen, als auch ihm ein Miteigentumsanteil an dem Grundstück eingeräumt wird. Soweit dieser Vorteil durch ein Wohnrecht und weitere dingliche Belastungen wieder eingeschränkt wird, ist darin nur eine konkrete Ausgestaltung der Regelung, nicht aber ein rechtlicher Nachteil für den Minderjährigen zu erblicken.

Anders verhält es sich mit den beiden gesetzlichen minderjährigen Erben. Diese sollen ebenfalls verpflichtet werden, der Mutter und dem Adoptivvater ein lebenslanges Wohnrecht an ihrem Miteigentum einzuräumen. Sie geben damit einen Teil ihrer Rechtsposition wieder preis, was für die Minderjährigen einen rechtlichen Nachteil bedeutet. Diese Verfügung ist demnach nicht genehmigungsfähig, da sie nicht im Interesse der Mün...

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OLG Zweibrücken 2 UF 50/06
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  Entscheidungsstichwort (Thema) Familiengerichtliche Genehmigung. Ergänzungspflegschaft. familiengerichtliche Genehmigung. Erbauseinandersetzung bei Minderjährigen. Insichgeschäft. lediglich rechtlicher Vorteil. Einräumung eines lebenslangen Wohnrechts. ...

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