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Einnahmen eines gemeinnützigen Golfclubs aus Greenfees

Dipl.-Finw. (FH) Helmut Lehr
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Leitsatz

Ein gemeinnütziger Golfclub kann Greenfee-Gebühren von clubfremden Spielern umsatzsteuerfrei vereinnahmen.

 

Sachverhalt

Ein im Vereinsregister eingetragener und gemeinnütziger Golfclub erklärte für die Streitjahre 1998 bis 2001 zunächst steuerpflichtige Umsätze aus Greenfee-Gebühren von clubfremden Spielern. Vereinsmitglieder mussten für das Spielen auf der vereinseigenen Golfanlage keine gesonderte Nutzungsgebühr entrichten. Am 22.12.2003 beantragte der Golfclub im Hinblick auf die Entscheidung des EuGH vom 21.3.2002 (Rs. C - 174/00 - Kennemer Golf & Country Club) die Greenfee-Einnahmen umsatzsteuerfrei zu belassen. Das Finanzamt lehnte den Antrag ab. Weil es nach gültigem deutschem Umsatzsteuerrecht bei echten Mitgliedsbeiträgen an einem Leistungsaustausch mit dem einzelnen Mitglied fehle, sei die Frage nach der Umsatzsteuerbefreiung von Greenfee-Gebühren clubfremder Spieler bislang nicht geregelt worden. Eine mit der 6. EG-Richtlinie vergleichbare Steuerbefreiung enthalte das deutsche Umsatzsteuerrecht zumindest nicht. Solche Leistungen würden regelmäßig im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs entstehen und deshalb dem Regelsteuersatz unterliegen (vgl. BFH, Urteil v. 9.4.1987, V R 150/78).

 

Entscheidung

Die Klage vor dem Finanzgericht war erfolgreich. Der Verein steht laut Finanzgericht zu Recht auf dem Standpunkt, dass seine gesamten mit der Sportausübung und der Körperertüchtigung im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen sowohl an Mitglieder als auch Nichtmitglieder zwar steuerbare Leistungen darstellen, jedoch von der Umsatzsteuer befreit sind. Der Verein kann sich grundsätzlich auf die unmittelbare Anwendung der Richtlinienbestimmung des Art. 13 Teil A Abs. 1 m) der 6. EG-Richtlinie berufen. Die Steuerbefreiung ist auch nicht auf Grund des Aussc...

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    Entscheidungsstichwort (Thema) Umsatzsteuerfreiheit für erhaltene Greenfees eines gemeinnützigen Golfclubs Leitsatz (redaktionell) Ein gemeinnütziger Golfclub, der seine Anlage auch clubfremden Spielern gegen ein sog. Greenfee ...

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