Dipl.-Finw. (FH) Helmut Lehr
Leitsatz
Freiwillige Geldzuwendungen von Zuschauern (sogenannte Donations), die ein mit einem eigenen Kanal auf einer Streaming-Plattform als Teilnehmer an Computer-/Videorollenspielen tätiger Spieler vereinnahmt, unterliegen der Umsatzsteuer.
Sachverhalt
Der Kläger ist im Rahmen einer Partnerschaft mit der Streaming-Plattform Z als Streamer im Internet aktiv. Über die verschiedenen Möglichkeiten, als Streamer in Zusammenarbeit mit Z Einnahmen zu erzielen, z. B. Partnerschaft mit Z, Werbeeinnahmen sowie Donations, und hierzu die Reichweite des eigenen Kanals/Streams zu vergrößern, wird auf der Internetseite von Z und in zahlreichen weiteren Internetportalen informiert. In den Jahren 2015 und 2016 betrieb der Kläger seinen Streamingkanal auf Z von seinem damaligen inländischen Wohnsitz aus. Auf der Seite des Kanals hatte der Zuschauer durch das Anklicken von Panels die Möglichkeit, dem Kläger entweder Live oder als Video dabei zuzusehen, wie er an Computer-/Videospielen teilnahm und in unterschiedlichen Rollen das jeweilige Rollenspiel fortentwickelte. Zudem bestand die Möglichkeit, dem Kläger auch bei anderen Tätigkeiten (ebenfalls im Livestream oder als Video) zuzusehen. Hierbei hatten die Zuschauer während des Livestreams die Möglichkeit, mit dem Kläger zu chatten. Zuschauer mit bestimmten Abonnements konnten auch eigene Emoticons des Klägers nutzen. Auf der Seite des Klägers befanden sich weitere Panels, bei denen man durch Anklicken auf die Bestellseiten der Werbepartner des Klägers und auf die Accounts des Klägers bei anderen Anbietern gelangte. Durch Anklicken des Panels "Subscriber" gelangten Zuschauer zu der Möglichkeit, ein Abonnement für die Z-Seite des Klägers abzuschließen. Durch Anklicken des Panels "Donation" konnte der Zuschauer, unabhängig von einem Abonn...