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Beweis der rechtzeitigen Zustellung eines Einwurfeinschreibens

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Leitsatz

Der Einlieferungsbeleg für ein Einwurfeinschreiben mit einer Leistungsverweigerung des Versicherers gemäß § 12 Abs. 3 VVG beweist nicht, dass das Einwurfeinschreiben, das der Versicherungsnehmer erhalten hat, ihm innerhalb der gewöhnlichen Postlaufzeit zugegangen ist.

 

Normenkette

§ 12 Abs. 3 VVG

 

Sachverhalt

Der Kl. beantragte bei der Bekl. Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung, weil er wegen Verschleißerscheinungen an der Wirbelsäule nach Bandscheibenvorfall und nach insgesamt drei Leistenoperationen arbeitsunfähig erkrankt und krankheitsbedingt seinen Beruf als Schreiner zwischenzeitlich aufgegeben und seitdem ohne Beschäftigung ist.

Nach Einholung einer Stellungnahme des Facharztes für Orthopädie Dr. Z. lehnte die Bekl. mit Schreiben vom 17.12.1999 Leistungen ab, verwies den Kl. auf eine Tätigkeit als Endkontrolleur in der Möbelindustrie und belehrte ihn über die Klagefrist des § 12 Abs. 3 VVG sowie die Folgen ihrer Nichtbeachtung. Mit der am 16.6.2000 bei Gericht eingegangenen Klage begehrte der Kl. Rentenzahlung für drei Jahre. Die Klage ist der Bekl. am 6.10.2000 zugestellt worden, nachdem der Kl. den am 4.7.2000 angeforderten Gerichtskostenvorschuss am 15.9.2000 eingezahlt hatte.

Die Berufung des Kl. hatte teilweise Erfolg.

 

Entscheidung

1. Das OLG führte aus, dass entgegen der Auffassung des LG dem Klageanspruch nicht bereits deshalb Erfolg versagt sei, weil der Kl. die Klagefrist des § 12 Abs. 3 VVG nicht gewahrt hätte. Die insoweit darlegungs- und beweispflichtige Bekl. habe nicht zu beweisen vermocht, dass dem Kl. das Ablehnungsschreiben vom 17.12.1999 vor Ende März 2000 zugegangen ist, als der Kl. - wie er im Senatstermin vom 13.11.2001 erläutert habe - es erhalten haben will. Aus diesem Grund könne nicht festgestellt werden, die am 6.10.2000...

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