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Betreuungsunterhalt: Verlängerung aus kindbezogenen Gründen

Barbara Rotter
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Leitsatz

Der BGH hat sich in dieser Entscheidung damit auseinandergesetzt, ob sich ein Elternteil Erwerbseinkünfte ganz oder teilweise anrechnen lassen muss, die er neben der Kindesbetreuung erzielt. Ferner ging es um die Frage, ob der barunterhaltspflichtige Elternteil Betreuungsleistungen anbieten kann mit der Folge, dass der betreuende Elternteil verpflichtet ist, einer weitergehenden Erwerbstätigkeit nachzugehen.

 

Sachverhalt

Geschiedene Eheleute stritten um den nachehelichen Unterhalt. Die 1971 geborene Antragstellerin und der 1970 geborene Antragsgegner hatten im September 1999 geheiratet. Im September 2000 wurde der gemeinsame Sohn geboren. Die Eheleute trennten sich im März 2005 und wurden auf den im Dezember 2006 zugestellten Scheidungsantrag der Antragstellerin mit Urteil vom 22.7.2008 rechtskräftig geschieden. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den gemeinsamen Sohn wurde der Antragstellerin übertragen, die wegen der Betreuung des gemeinsamen Kindes in seinen ersten drei Lebensjahren nicht erwerbstätig war. In der Folgezeit arbeitete sie zunächst 25 Stunden wöchentlich in ihrem erlernten Beruf als Rechtsanwalts- und Notargehilfin mit einer Arbeitszeit von montags bis mittwochs und freitags von 9.00 bis 14.00 Uhr sowie donnerstags von 13.00 bis 18.00 Uhr. Der Sohn besuchte im Anschluss an die Schule bis 15.00 Uhr einen Hort. Donnerstags wurde er sodann vom Antragsgegner und dem Großvater väterlicherseits betreut.

Aus ihrer Erwerbstätigkeit erzielte die Antragstellerin nach den Feststellungen des Berufungsgerichts nach Abzug berufsbedingter Aufwendungen Nettoeinkünfte von ca. 1.150,00 EUR.

Das AG hielt die gegenwärtig ausgeübte Erwerbstätigkeit der Antragstellerin für ausreichend und hat das von ihr erzielte Einkommen in die Unterhaltsberechnung eingestellt. Das KG...

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  Entscheidungsstichwort (Thema) Prüfungsumfang bei Billigkeitsentscheidung über Verlängerung des Betreuungsunterhalts. Aufgabe des Vorrangs der persönlichen Kindesbetreuung. Altersphasenmodell  Leitsatz (amtlich) a) Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung ...

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