Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Behaltefrist und Auflösungsverlust i.S.v. § 17 EStG

Prof. Dr. Bernd Heuermann
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz

Ein Auflösungsverlust i.S.v. § 17 Abs. 2, 4 EStG ist auch zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige eine wesentliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft erwirbt, die Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Auflösung der Gesellschaft aber auf einen Prozentsatz unterhalb der Grenze des § 17 Abs. 1 EStG abgesenkt wird.

 

Normenkette

§ 17 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 EStG

 

Sachverhalt

Der Sachverhalt ergibt sich eigentlich schon aus den Praxishinweisen: K erwarb 1999 eine qualifizierte Beteiligung von 1,043 % an einer Kapitalgesellschaft. Diese Beteiligung rutschte in den nächsten Jahren durch Kapitalerhöhungen auf 0.813 % ab. Im Jahr 2002 wurde über das Vermögen der Kapitalgesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet, indes Masseunzulänglichkeit festgestellt.

Das FA erkannt den von K geltend gemachten Auflösungsverlust nicht an, weil er 2002 unter 1 % und damit nicht erheblich an der Kapitalgesellschaft beteiligt gewesen war. Auch das FG sah dies so (FG Hamburg, Urteil vom 05.05.2008, 6 K 97/06, Haufe-Index 2017597, EFG 2008, 1790).

 

Entscheidung

Der BFH hob diese Entscheidung auf und gab der Klage statt. Der nach einer tatsächlichen Verständigung unstreitige Auflösungsverlust ist zu berücksichtigen.

 

Hinweis

In dieser bedeutsamen Entscheidung geht es um den Verlustabzug bei § 17 EStG in Fällen, in denen die zunächst qualifizierte Beteiligung unter die relevante Grenze absinkt.

1. Wenn ein Steuerpflichtiger (nennen wir ihn K) im Jahr 01 eine i.S.v. § 17 Abs. 1 EStG bedeutsame Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft erwirbt, diese aber in den nächsten Jahren durch Kapitalerhöhungen unter die relevante Grenze absinkt und K sodann im Jahr 04 im Insolvenzverfahren ausfällt, stellt sich die Frage, ob er den Verlust geltend machen kann. Über diese Frage musste der B...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Meistgelesene Beiträge
    • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
      312
    • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
      261
    • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
      257
    • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
      201
    • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
      196
    • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
      168
    • Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5 Teilurlaub / 2.6 Zwölftelung bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte
      160
    • Einheit des Verhinderungsfalls im Falle Entgeltfortzahlung wegen Krankheit
      130
    • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
      114
    • Nachweis der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen (zu § 13b Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 8 UStG)
      113
    • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
      107
    • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
      105
    • Nächtliches Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen verfassungsgemäß
      104
    • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
      103
    • Dachrinnenreinigung auf den Mieter umlegbar
      100
    • Behandlung der Marktprämie nach dem EEG (zu § 1 Abs. 1 UStG)
      97
    • Steuerfreiheit der Umsätze aus unterrichtender Tätigkeit
      97
    • Vermieterpfandrecht für Mietforderungen in der Insolvenz des Mieters
      96
    • Nachweispflicht bei Einbringungen nach § 22 Abs. 3 UmwStG
      94
    • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
      91
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium

    Top-Themen

    Steuerfachangestellte am Schreibtisch mit Laptop frontalansicht

    Steuerberatungsgebühren: Möglichkeiten und Spielräume der Abrechnung

    mehr

    Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Omnibus-Paket I: Nachhaltigkeit

    mehr

    Jahreswechsel-Kampagne 2025 2026

    Relevante Gesetzesänderungen, Verwaltungsanweisungen und BFH-Entscheidungen

    mehr

    Parkplatz E-Auto Ladestation E-Mobilität

    Elektrofahrzeuge – Steuerliche Behandlung des Aufladens beim Arbeitgeber

    mehr

    Fachkräftemangel Vorstellungsgespräch leere Stühle auf Flur

    Geringwertige Wirtschaftsgüter 2026

    mehr

    Dienstwagen Auto Firmenwagen Rückspiegel

    Pkw-Nutzung: Welche Varianten Unternehmer wählen können

    mehr

    Green Transformation Symbolbild

    ESRS VSME: Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU

    mehr

    Kleines Flugzeug

    Repräsentationskosten

    mehr

    Mitarbeiter in einem Lager

    Stichprobeninventur

    mehr

    Hand gibt Münze in Einmachglas als Spardose

    Rückstellung für Betriebsprüfung

    mehr

    Downloads

    Controller Magazin Special 2023

    Innovative Software für das Controlling

    mehr

    Whitepaper Sustainability Fin

    Kostenloses Whitepaper: Nachhaltigkeit

    mehr

    CM SWK 2017

    Controller Magazin Spezial Software 2017

    mehr

    Zum Haufe Shop
    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Haufe Shop: Fremdvergleich internationaler Verrechnungspreise
    Fremdvergleich bei internationalen Verrechnungspreisen

    Der Fremdvergleich ist einer der zentralen Grundsätze im internationalen Steuerrecht und bei der Festlegung von konzerninternen Verrechnungspreisen. Das Buch analysiert die betriebswirtschaftlichen, steuerrechtlichen, verfahrensrechtlichen und praktischen Anwendungen des Fremdvergleichsgrundsatzes.


    BFH IX R 31/08
    BFH IX R 31/08

    Entscheidungsstichwort (Thema) Behaltefrist und Auflösungsverlust i.S. von § 17 EStG Leitsatz (amtlich) Ein Auflösungsverlust i.S. von § 17 Abs. 2, 4 EStG ist auch zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige eine ...

    4 Wochen testen

    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren