Rz. 28
Die verpflichtenden Bestandteile eines vollständigen IFRS-Abschlusses ergeben sich aus IAS 1. Dabei enthält IAS 1 keinerlei Regelungen zur verpflichtenden Aufstellung eines Lageberichts. Allerdings hat das IASB im Dezember 2010 einen sog. IFRS Practice Statement Management Commentary (PS MC) als unverbindliche Anwendungsleitlinie mit dem Ziel veröffentlicht, die Entwicklung des IFRS-Abschlusses vom reinen "financial statement" hin zu einem umfassenden "financial reporting" weiterzuentwickeln.
Rz. 29
Beim Management Commentary handelt es sich um einen freiwillig anzuwendenden Hinweis und nicht um einen verpflichtend anzuwendenden IAS bzw. IFRS (vgl. Böcking/Dutzi/Gros in BKT, Bilanzrecht, § 289 HGB Rz. 501 [12/2018]). Zudem existiert weder eine europarechtliche noch eine in Deutschland national umgesetzte Regelung zur Anwendung des Management Commentary (vgl. Böcking/Dutzi/Gros in BKT, Bilanzrecht, § 289 HGB Rz. 501 [12/2018] mwN).
Rz. 30
Im November 2017 hat das IASB beschlossen, den Management Commentary zu überarbeiten. Die hierzu eingesetzte Arbeitsgruppe, die sog. Management Commentary Consultative Group (MCCG), soll den IASB dabei unterstützen, die Unternehmensberichterstattung so zu erweitern, dass die Entscheidungsnützlichkeit des IFRS-Abschlusses weiter steigt (ausführlich hierzu Dittmar/Klönne/Dollereder, WPg 2019, 1154; Driesch, Beck'sches IFRS-Handbuch[6], Rz. 46, 141; Kirsch, PiR 2021, 193; Petersen/Bansbach/Dornbach, IFRS Praxishandbuch[15], 673 ff.; zur Einbeziehung eines sog. Intellectual Capital Reporting im Management Commentary vgl. Gawenko/Büttner/Hinz, PiR 2022, 193, 198; Jablowski/Berndt, IRZ 2021, 451, 453).