Entscheidungsstichwort (Thema)
Teilhaberecht. Anspruch auf Schulassistenz von der Krankenkasse. Leistung der häuslichen Krankenpflege auch in der Schule. Grundschulkind mit Diabetes-mellitus-Erkrankung. Erforderlichkeit von Blutzuckerkontrollen, Insulingaben und Beobachtung. Bestandteil der Krankenbehandlung. kein Anspruch auf Leistungen zur Bildung nach Eingliederungshilferecht. Fehlen einer weitergehenden Teilhabebeeinträchtigung. Eilrechtsschutz
Leitsatz (amtlich)
Die allein wegen einer Diabetes-Erkrankung benötigte Begleitung eines Grundschulkindes beim Schulbesuch fällt in den Zuständigkeitsbereich der Krankenversicherung.
Orientierungssatz
Zur Verneinung eines Anspruchs auf Leistungen der Eingliederungshilfe zur Teilhabe an Bildung nach §§ 75, 90 Abs 4, 112 SGB 9 2018 mangels weitergehender Teilhabebeeinträchtigungen.
Tenor
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, vorläufig ab dem 14.10.2024 bis zum Ende des Schuljahres 2024/2025, längstens bis zur bestandskräftigen Entscheidung über den Widerspruch vom 01.10.2024
die Kosten für eine medizinisch geschulte Begleitung der Antragstellerin beim Besuch der F.-Schule in Stuttgart montags bis donnerstags von 7:45 Uhr bis 15:45 Uhr und freitags von 7:45 Uhr bis 12:25 Uhr als Leistungen der häuslichen Krankenpflege zu übernehmen. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin.
Gründe
I.
Zwischen den Beteiligten ist die Gewährung einer medizinisch geschulten Begleitung für den Grundschulbesuch der Antragstellerin streitig.
Die 2016 geborene Antragstellerin ist bei der Beigeladenen gesetzlich krankenversichert. Die Antragstellerin leidet an einem diagnostizierten Diabetes mellitus Typ 1. Sie ist mit einer sensorunterstützten In...