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SG Lüneburg Beschluss vom 29.09.2025 - S 38 SO 34/25 ER

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Behindertenrecht. Eingliederungshilfe. Kfz-Hilfe. Durchführung eines Studiums

Leitsatz (amtlich)

Für das Studium kann eine Kraftfahrzeugbeihilfe in Form der Kostenübernahme für ein behindertengerecht umgebautes Fahrzeug gewährt werden.

Tenor

Der Antragsgegner wird verpflichtet, der Antragstellerin eine Kfz-Beihilfe für den Kauf und den behindertengerechten Umbau eines Fahrzeugs zu gewähren.

Bis zur Verfügungstellung des Fahrzeugs durch das mit dem Umbau beauftragte Unternehmen wird der Antragsgegner verpflichtet, die Kosten eines behindertengerechten Mietfahrzeugs zu übernehmen.

Bis zur Verfügungstellung eines Mietfahrzeugs wird der Antragsgegner verpflichtet, die Kosten für den Transport der Antragstellerin durch ihren Vater mit dessen Privatfahrzeug bei Erstattung von 0,70 € pro gefahrenem Kilometer und zusätzlich eine einfache Assistenzkraft für die Fahrten nebst Standzeiten bei Gewährung des Mindestlohns zu übernehmen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Gründe

I.

Die Antragstellerin begehrt vom Antragsgegner eine Kfz-Beihilfe für den Kauf und den Umbau eines behindertengerechten Kraftfahrzeugs.

Die am E. geborene Antragstellerin leidet an einer spinalen Muskelatrophie Typ 1 (5q-assoziiert, 3 SMN2 Kopien) Orpha-Code: 83330, ALS-FRS 25/38, einer chronischen respiratorischen Insuffizienz bei erforderlicher nichtinvasiver Beatmung in der Nacht und einer neuromuskulären thorakolumbalen Skoliose; ein Gastrostoma ist angelegt. Ausweislich des Entlassungsberichts des Universitätsklinikums Eppendorf vom 6. Mai 2025 besteht im Verhältnis zum schweren Behinderungsgrad ein hohes Maß an Selbstständigkeit. Man unterstütze ausdrücklich den Wunsch, ein eigenes Kraftfahrzeug anzuschaffen. Ein regelmäßiger Transport im Rahmen von öffentlic...

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