Entscheidungsstichwort (Thema)
Gesetzliche Unfallversicherung. Arbeitsunfall. Eishockeyprofi. innerer Zusammenhang. eigenwirtschaftlicher Zweck. keine arbeitsvertragliche Pflicht. Joggen als Heimtraining zum Zweck der Fitnesserhaltung
Orientierungssatz
1. Zur Nichtanerkennung eines Arbeitsunfalls bei einem professionellen Eishockeyspieler, der beim Joggen im Rahmen eines Heimtrainings eine Knieverletzung erleidet (Abgrenzung zu LSG Hamburg vom 13.1.2021 - L 2 U 16/20 ZVW).
2. Dass die Fitnesserhaltung bei der Ausübung eines Profisports als im weiteren Sinn betriebsdienlich eingeschätzt werden kann, ist unerheblich, da "Betriebsdienlichkeit" keine Voraussetzung der Beschäftigtenversicherung ist (vgl BSG vom 13.11.2012 - B 2 U 27/11 R = SozR 4-2700 § 8 Nr 45).
Tenor
1. Die Klage gegen den Bescheid vom 15.03.2021 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29.04.2021 wird abgewiesen.
2. Außergerichtlichte Kosten sind nicht zu erstatten.
Tatbestand
Der Kläger begehrt im Wege einer Zugunstenentscheidung die Überprüfung des im Zusammenhang mit seinem Unfall vom 09.05.2016 erstellten Bescheides mit dem Ziel, dass das Ereignis als entschädigungspflichtiger Arbeitsunfall anerkannt wird.
Der Kläger verdrehte sich am 09.05.2016 gegen 19:00 Uhr beim Joggen auf einem Waldweg in 0., S. das linke Knie und verspürte sofort starke Schmerzen im linken Knie (vgl. Unfallanzeige vom 06.10.2016).
Die ärztliche Versorgung erfolgte ab dem Folgetag (10.05.2016) in der "Orthopädischen Praxis" in D-Stadt durch Dr. S. (Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie) und Kollegen. Am 18.05.2016 wurde eine Arthroskopie u. a. mit Ersatzplastik des vorderen Kreuzbandes und Refixation des Außenmeniskushinterhorns bei Ruptur des vorderen Kreuzbandes und Horizontalriss des Außenmeniskushinterhorns durchgeführ...