Entscheidungsstichwort (Thema)
Beitragspflicht begründende Beschäftigung. Fußballspieler. Regionalliga. Vertragsamateur. Unterhaltsgeldanspruch. Einkommensanrechnung. Ruhen. Verletztengeld
Leitsatz (amtlich)
1. Ein in der Regionalliga als Vertragsamateur im Sinne der DFB-Spielordnung spielender Fußballspieler, der über reinen Aufwendungsersatz hinausgehendes, zur Bestreitung seines Lebensunterhalts bestimmtes Arbeitsentgelt erhält und dabei über seine vereinsrechtlichen Pflichten hinaus wie ein Arbeitnehmer persönlich abhängig und insoweit in Bezug auf Zeit, Dauer, Ort und Art seiner Tätigkeit weisungsgebunden in den Verein eingegliedert ist, ohne daß der seiner Tätigkeit zugrundeliegende Vertrag durch den Abschluß eines Lizenzspielervertrages seine Wirksamkeit verliert, übt eine zur Bundesanstalt für Arbeit beitragspflichtige Beschäftigung aus und erfüllt, bei Vorliegen auch der weiteren Voraussetzungen, hiernach im Falle seiner Teilnahme an einer von der Bundesanstalt auch im übrigen geförderten Bildungsmaßnahme zumindest tatbestandlich die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Unterhaltsgeld.
2. Der Unterhaltsgeldanspruch entfällt sodann, wenn der Fußballspieler neben der Maßnahme bei Fortzahlung der Vergütung seine Tätigkeit als Fußballspieler weiter ausübt und das anrechenbare Einkommen den Anspruch auf Unterhaltsgeld übersteigt.
3. Trotz fortbestehender Teilnahme an der Bildungsmaßnahme ruht der Anspruch auf Unterhaltsgeld, wenn der Fußballspieler als solcher einen Arbeitsunfall erleidet, als Fußballspieler arbeitsunfähig erkrankt und von seiner Krankenkasse im Auftrag der Berufsgenossenschaft Verletztengeld erhält.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten im Hauptantrag über die Gewährung von Unterhaltsgeld aus Anlaß der Teilnahme des Klägers an einer von der Bekla...