Entscheidungsstichwort (Thema)
Anforderungen an den Beweisbeschluss und an die Qualifikation des für ein familienpsychologisches Gutachten hinzuzuziehenden Sachverständigen
Leitsatz (amtlich)
Familiengerichtliches Verfahren bei Kindeswohlgefährdung: Anforderungen an den Beweisbeschluss und an die Qualifikation des für ein familienpsychologisches Gutachten hinzuzuziehenden Sachverständigen, insbesondere eines Sozialpädagogen; Nachweis des Erwerbs ausreichender diagnostischer und analytischer Kenntnisse durch eine anerkannte Zusatzqualifikation.
Normenkette
BGB § 1666; BGB § 1666a; FamFG § 163 Abs. 1
Tenor
I. Auf die Beschwerde der Kindesmutter vom 25.12.2019 und die Beschwerde des Kindesvaters vom 01.01.2020 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Meldorf vom 05.12.2019 und das zugrundeliegende Verfahren aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung auch über die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens an das Amtsgericht - Familiengericht - Meldorf zurückverwiesen.
II. Die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben.
III. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt.
Gründe
I. Die Beteiligten zu 4) und 5), die seit 2006 miteinander verheiratet sind und inzwischen getrennt leben, sind die Eltern der Kinder zu 1) bis 3) und hatten gemeinsam die elterliche Sorge inne.
Gemäß Bericht des Jugendamtes vom 27.04.2019 wurden die Kinder zu 1) bis 3) am 26.04.2019 auf Wunsch der Kindesmutter, die mit den Kindern in ein Frauenhaus flüchten wollte, dort aber keinen Platz fand, in Obhut genommen.
Am 30.04.2019 beantragte der Kindesvater, ihm im Wege der einstweiligen Anordnung die elterliche Sorge für die Kinder zu 1) bis 3) zu übertragen (Az.: 112 F 138/19). Zur Begründung führte er aus, dass die Kindes...